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Fragen und Antworten zur Überarbeitung der Verfassung der EKvW

Revision der Kirchenordnung auf einen Blick

Warum eine Revision der Kirchenordnung?

Die Kirchenordnung ist die Verfassung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie hat eine ähnliche Aufgabe wie staatliche Verfassungen, zum Beispiel das Grundgesetz: Es geht um verbindliche Regeln für das Leben und Arbeiten in der Kirche – mit dem Ziel, Freiräume zu ermöglichen und Verantwortung zu sichern. 

Vieles ist für den Alltag der Gemeinden und Kirchenkreise zu kompliziert, zu starr und mit zu viel Aufwand verbunden. Wenn es in Zukunft weniger Menschen geben wird, die beruflich oder ehrenamtlich mitarbeiten, muss sich etwas, müssen wir uns verändern. Auch sprachlich muss die Kirchenordnung modernisiert werden, denn viele Artikel sind nicht (mehr) gut verständlich und manche schrecken eher ab, als dass sie Lust machen auf Kirche. Eine Überarbeitung der aus dem Jahr 1953 stammenden Kirchenordnung soll in Ausrichtung und Sprache der heutigen Gestalt der Kirche entsprechen und die Entwicklung der zukünftigen Gestalt ermöglichen.

Wie kam es dazu?

Der Ständige Kirchenordnungsausschuss der Landessynode setzte im Herbst 2021 eine Gruppe ein, die feststellte, dass eine Weiterentwicklung der Kirchenordnung vor allem in den Bereichen (Gremien-)Organisation und Personal (Beispiel: Interprofessionelle Pastoralteams) erforderlich ist. Die Gruppe entwickelte handlungsleitende Prinzipien für eine Revision der Kirchenordnung.

Wie läuft die Erarbeitung?

Die Kirchenleitung hat im Februar 2023 eine achtköpfige „Steuerungsgruppe“ beauftragt, den Erarbeitungsprozess inhaltlich und praktisch zu leiten. Die Steuerungsgruppe ist besetzt mit Mitgliedern aus dem Kreis der ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden, der Landessynodalen, des Kirchenordnungsausschusses, der Superintendentinnen und Superintendenten sowie einigen Mitgliedern aus der Kirchenleitung. Thematische Arbeitsgruppen arbeiten der Steuerungsgruppe zu. Inhaltliche Impulse kommen von Konsultationstagen zu den Themen „Personal“, „Wort und Sakrament“ sowie „Organisation“, zu denen Personen aus verschiedenen Arbeits- und Lebensbereichen eingeladen werden.

Welche Prinzipien leiten die Erarbeitung?

Eine umfassende Beschreibung des kirchlichen Auftrags wird in der revidierten Kirchenordnung den Kern bilden, an dem sich alle inhaltlichen Regelungen ausrichten. Die Kirchenordnung soll die Kirche in ihren gleichzeitigen Eigenschaften als Bewegung, Institution und Organisation erfassen und ihre schrittweise Entwicklung ermöglichen und begleiten. Sie möchte zur Verantwortungsübernahme vor Ort ermutigen und auf das Prinzip „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ statt „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ setzen. Überkommene Organisationskultur wird überprüft und das presbyterial-synodale Verfassungsprinzip inhaltlich geschärft.

Wie geht es weiter?

Der Prozess der KO-Revision wird schrittweise ausgefaltet und laufend justiert. Es gibt einen Prozessplan, der vorsieht, dass die Landessynode noch in der laufenden Amtsperiode nach einem Stellungnahmeverfahren über die revidierte Kirchenordnung beschließt. Im Prozessplan ab 2025 vorgesehen sind digitale Werkstattgespräche, die es allen beruflich und ehrenamtlich in der EKvW mitwirkenden Menschen ermöglichen, an der Entwicklung der revidierten Kirchenordnung mitzuwirken.

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Datum: 04.06.2024