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auf einen Blick
Umgang mit sexualisierter Gewalt auf dem Prüfstand

Nach der Forum-Studie: Wie geht es weiter in Westfalen?

Strukturen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) begünstigen sexualisierte Gewalt und erschweren Aufarbeitung. Zu diesem Ergebnis kam die im Januar veröffentlichte sogenannte "ForuM-Studie", die die EKD selbst in Auftrag gegeben hatte. Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) treibt die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Umgangs mit Fällen sexualisierter Gewalt deshalb aktiv voran. Ein Überblick über die bisherigen und die künftigen Schritte.

Weitere Aufarbeitung und Betroffenenbeteiligung: Die EKvW bewegt sich hierbei strikt im Rahmen der Vereinbarung mit der der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM), die die Einrichtung unabhängiger regionaler Aufarbeitungskommissionen (URAK) vorsieht. Die URAK West soll sich, wie alle anderen auch, aus Betroffenen sexualisierter Gewalt, unabhängigen Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung, sowie Vertreter*innen der Landeskirchen und der Diakonie zusammensetzen. Ein erstes Forum für Betroffene fand am 21. Juni in Dortmund statt. Die Betroffenenbeteiligung ist eines der Hauptanliegen der Vereinbarung mit der UBSKM, dem sich die EKvW verpflichtet sieht.

Reformen: Die Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Umsetzung der Empfehlungen der ForuM-Studie ist aktuell die oberste Priorität des Beteiligungsforums der EKD, in dem Betroffene sexualisierter Gewalt und Beauftragte aus Kirche, Diakonie und Fachpraxis gleichberechtigt vertreten sind. Dieses Paket, das die Novelle der Gewaltschutzrichtlinie vorsieht, auf welcher das westfälische Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beruht, wird im November 2024 der EKD-Synode vorgelegt. In vielen der Maßnahmen geht es vor allem um einheitliche Standards in Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Anschließend werden, ab dem kommenden Jahr, die Maßnahmen, welche die Landeskirche und alle Gliederungen betreffen, umgesetzt.

Personalaktenprüfung: Im Zuge der weiteren Aufarbeitungsschritte werden in Westfalen – über die bereits untersuchten Daten hinaus – sämtliche verfügbaren Personal- oder Sachakten angeschaut und in einem geordneten Verfahren auf mögliche Vorgänge im Zusammenhang sexualisierter Gewalt untersucht.

Supervision und Schulungen: Fachleute in der EKvW, die Haupt- und Ehrenamtliche in unseren Gemeinden begleiten und coachen, haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit Blick auf den Umgang mit sexualisierter Gewalt fortgebildet. Dieses Wissen fließt bereits jetzt in die Beratung von einzelnen (zum Beispiel Pfarrpersonen) und Gremien in Gemeinden (zum Beispiel Presbyterien) und Kirchenkreisen ein. Grundsätzlich sind Schulungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKvW laut Kirchengesetz für Mitarbeitende verpflichtend und werden regelmäßig durchgeführt - von der EKvW-eigenen Fachstelle UVSS, die auch die Interventionsarbeit bei Meldungen sexualisierter Gewalt bearbeitet, aber auch von Multiplikatorinnen in Gemeinden und Diakonie. Bis jetzt haben bereits mehr als 16.600 Menschen im Bereich der EKvW an einer solchen Schulung teilgenommen.

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