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Westfälische Kirchenleitung schlägt Maßnahmen zur Zukunftssicherung vor

Mut und Zuversicht für die Kirche von morgen

MedienInfo 20/2024

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) hat eine Liste weitreichender Maßnahmen vorgesehen, die sie der Synode der Landeskirche zur Beschlussfassung vorlegen wird. Die Synode, das oberste Entscheidungsgremium der EKvW, wird auf ihrer kommenden Tagung am 3./4. Mai in Bielefeld darüber beraten und entscheiden.

Der Maßnahmenkatalog ist ein erster, wesentlicher Teil des Haushaltssicherungskonzeptes, das die westfälische Landeskirche erstellen muss, um in Zukunft ihre Aufgaben wieder wirtschaftlich auskömmlich gestalten zu können. Der aktuelle Haushaltsentwurf war im vergangenen November nicht genehmigungsfähig gewesen. Die Landessynode hatte daraufhin die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes in Auftrag gegeben.

Primäres, wirtschaftliches Ziel des Konzeptes ist es, den landeskirchlichen Haushalt, der ein strukturelles Defizit in Millionenhöhe aufweist, bis zum Jahr 2027 auszugleichen. Wie auch in anderen Landeskirchen innerhalb der EKD machen sich im Haushalt der EKvW sinkende Kirchensteuer-Einnahmen bemerkbar. Auch strukturelle Probleme aus der Vergangenheit tragen in einzelnen Handlungsfeldern zu den aktuellen Schwierigkeiten bei. Sie traten nicht zuletzt durch die Umstellung der jahrzehntelang praktizierten kameralen Buchführung auf eine zeitgemäße, kaufmännische Haushaltsführung zutage.

Die Maßnahmenliste, die der Synode im Mai vorgelegt wird, umfasst zahlreiche Vorschläge. Einige davon können kurzfristig umgesetzt werden, andere bedürfen eines kontinuierlichen Prozesses, um die gewünschten Erfolge erzielen zu können. Wichtig war der Kirchenleitung eine differenzierte Sicht auf die Fülle der landeskirchlichen Bereiche, um nicht grundlegende und auch für die zukünftige kirchliche Arbeit maßgebliche Aufgaben durch Pauschalkürzungen zu gefährden.

Dennoch steht zunächst im Fokus der Vorschläge eine mittelfristige Kürzung des Kirchensteuereinsatzes im Landeskirchenamt und in allen landeskirchlichen Ämtern und Werken um 20 Prozent. In Rückkopplung zu den Konsequenzen, die sich daraus in den jeweiligen Handlungsfeldern ergeben, soll diese Kürzung schrittweise, beginnend mit dem Haushalt 2025, umgesetzt werden. Verbunden mit einer weiteren Aufgabenfokussierung und -kritik ist dann bis 2027 das Sparziel in vollem Umfang zu erreichen. Dies geht einher mit der konsequenten Einführung der Budgetierung für alle landeskirchlichen Einrichtungen.  Ämter und Werke, die schon in den zurückliegenden Jahren eine Reduzierung der Kosten eingeleitet hatten, werden ihre Budgets entsprechend angleichen können. Auch dauerhafte Zuschüsse, die die westfälische Landeskirche gewährt, sollen schon im Jahr 2025 um 20 Prozent reduziert werden.

Wesentlich für ein zukunftsorientiertes Wirken der EKvW wird nach Überzeugung der Kirchenleitung eine Reorganisation des Landeskirchenamtes in Bielefeld sein. Hier, am Hauptsitz der Landeskirche, müssen alle Aufgaben, die bisher zentral für die westfälische Kirche vorgehalten werden, in zukunftsorientierter Weise neu zugeschnitten werden. Die neue Struktur soll jedoch weder zum Verlust wesentlicher landeskirchlicher Dienste noch zu betriebsbedingten Kündigungen führen.

Als unbedingt erforderlich erachtet es die Kirchenleitung der EKvW zudem, die Finanzierung der landeskirchlichen Schulen nachhaltig zu sichern. Derzeit wirken westfalenweit sieben Schulen in direkter landeskirchlicher Verantwortung. Hier sieht es die Kirchenleitung als unumgänglich an, den Anteil an Kirchensteuern, aus dem bisher der kontinuierlich ansteigende Finanzbedarf für den Trägeranteil der Schulen gemäß dem NRW-Schulgesetz getragen wird, wesentlich zu verringern. Daher gelte es dringend, im Zusammenwirken mit den politischen Partnern veränderte Finanzierungswege zu finden. Auch die Entwicklung neuer, evangelischer Trägermodelle hält die Kirchenleitung auf lange Sicht für denkbar. Ziel müsse es auch hier sein, eine zeitgemäßere und effizientere Schulverwaltung zu ermöglichen. Die anspruchsvolle pädagogische Arbeit mit evangelischem Profil, für die die landeskirchlichen Schulen hohes Ansehen bei Eltern, Schüler*innen und in der Fachwelt genießen, soll aber in jedem Fall weitergeführt werden.

Neben weiteren Veränderungsvorhaben wie dem schon begonnenen Abbau paralleler Leitungsfunktionen in landeskirchlichen Einrichtungen und Landeskirchenamt oder einer Neustrukturierung der Evangelischen Studierendengemeinden erwägt die Kirchenleitung unter anderem, das Haus Landeskirchlicher Dienste in der Dortmunder Innenstadt als Tagungsort aufzugeben. Es soll einer Nutzung zu marktüblichen Konditionen zugeführt werden.

Ersten Schritten, die nach der Synodentagung im Mai zeitnah umgesetzt werden, werden in den kommenden Monaten und Jahren weitere folgen. Denn ein nachhaltiges Konzept zur Haushaltssicherung kann nur als länger währender Prozess zum gewünschten Erfolg führen. Bei allen Überlegungen der Verantwortlichen in Kirchenleitung und Landeskirchenamt werden stets die grundlegenden Ziele und Aufgaben der Evangelischen Kirche von Westfalen im Fokus stehen. Veränderungen und Verschlankungen, da sind sich die Kirchenleitenden einig, können dabei immer auch positive Impulse setzen, etwa dann, wenn sie zur Vereinfachung von Abläufen und zu zeitgemäßen Anpassungen von Aufgaben führen.

Mit solcher Zuversicht für eine wirkkräftige Kirche von morgen bringt die Kirchenleitung der EKvW ihre Konzeptvorschläge ein. Im Vorfeld hatten eine landeskirchliche Projekt- und eine Steuerungsgruppe der Kirchenleitung zugearbeitet. Die Mitglieder der Landessynode werden bei ihrer Tagung Anfang Mai in Bethel darüber beraten und entscheiden.

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Datum: 24.04.2024