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Präses Kurschus und Ministerin Steffens unterstützen Initiativkreis „Sicherheit durch Therapie“

Maßregelvollzug als »gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe«

HERNE/WESTFALEN - Beim Thema Maßregelvollzug sind sich Präses Annette Kurschus und NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) einig: »Das ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe!« Denn die qualifizierte Behandlung und gesellschaftliche Akzeptanz von psychisch- und suchtkranken Straftätern ist ein hoch emotionales Thema. Und eine Herausforderung für alle Beteiligten: Bürgerängste müssen ernst genommen, durch Aufklärung reduziert und im besten Fall in Unterstützung umgewandelt werden. Das ist auch das erklärte Ziel des Initiativkreises »Sicherheit durch Therapie im Maßregelvollzug«. Dieser hatte die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW), Annette Kurschus, und Ministerin Barbara Steffens, die an der Spitze des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) steht, jetzt zu einer internen Gesprächsrunde nach Herne eingeladen.


Für Präses Annette Kurschus ist die von Gott geschenkte, individuelle Menschenwürde die Triebfeder des kirchlichen Engagements im Maßregelvollzug: »Jeder Mensch – ohne Ausnahme – hat das Recht auf Chancen zur Veränderung, auf die Eröffnung von Zukunftsperspektiven, auf die Möglichkeit eines Neubeginns. Das ist unsere biblisch begründete christliche Überzeugung.« Das so genannte Doppelgebot der Liebe (Markus 12) und die darauf basierende Gleichheit der Menschen vor Gott baue, so Kurschus, »sogar eine Brücke über den garstigen Graben zwischen denen, die zweifelsfrei schuldig geworden und schuldig gesprochen sind, und denen, an denen sie schuldig wurden«. Indem sich Menschen erkennbar und aktiv für die menschenwürdige Unterbringung und Therapie von Straftätern einsetzten – und sei es auch nur dadurch, dass sie den Klinikstandort in ihrer Stadt akzeptierten – sei auch jedem Einzelnen geholfen. »Weil durch Therapie der psychisch kranken Täter weitere Straftaten verhindert werden können, kann ich selbst sicherer leben.« Und da eine Dezentralisierung im Maßregelvollzug die Therapiechancen erhöhe, komme sie allen zugute. Das seelsorgliche Handeln der Kirche gelte »gleichermaßen den Opfern und deren Familien, den Tätern und ihren Angehörigen, den Mitarbeitenden im Maßregelvollzug sowie den Menschen, die angesichts der Kliniken, die in ihrer Nähe errichtet wurden, um ihre Sicherheit und Lebensqualität besorgt sind.« Ihr Fazit: »Seelsorge im Maßregelvollzug ist und bleibt Aufgabe von Kirche und Staat gleichermaßen.«

Ministerin Barbara Steffens dankte dem bereits 1997 von Altpräses Manfred Sorg gegründeten Initiativkreis »Therapie durch Sicherheit im Maßregelvollzug« für sein langjähriges, erfolgreiches Engagement. »Forensische Kliniken«, so Steffens, »dienen dem Schutz aller Menschen, denn Therapie bringt Sicherheit. Doch wer sich bisher nicht näher damit beschäftigt hat, was Maßregelvollzug überhaupt ist, reagiert darauf schnell mit Unbehagen, Angst und Ablehnung. Insbesondere dann, wenn in wohnortnähe eine solche Klinik neu entstehen soll.« Unverzichtbar sei daher hier das Wirken von Menschen wie den Mitgliedern des Initiativkreises »Sicherheit durch Therapie«: »Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die überzeugt durch eigene Anschauung anderen vermitteln können, dass die Therapie kranker Straftäter der beste Schutz für alle ist.« Menschen wegen ihrer Krankheit auszugrenzen, dürfe keine Haltung unserer Gesellschaft werden, betonte Steffens. Klar müsse sein: »Auch Menschen, die aufgrund  ihrer Krankheit eine Straftat begangen haben, haben bei uns Anspruch auf eine Therapie.«

Stichwort Maßregelvollzug
Einrichtungen des Maßregelvollzuges sind Fachkliniken mit hohen Sicherheitsvorkehrungen, in denen psychisch kranke oder gestörte sowie suchtmittelabhängige Menschen behandelt werden. Damit jemand im Maßregelvollzug untergebracht werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Der Mensch muss eine Straftat begangen haben. 2. Für diese Straftat kann er wegen einer psychischen Krankheit oder Suchtkrankheit nicht oder nicht voll verantwortlich gemacht werden. 3. Es muss zudem zu erwarten sein, dass er in Folge dieser Krankheit weitere erhebliche Straftaten begehen wird. Ziel der Behandlung im Maßregelvollzug ist es, die Untergebrachten in die Gesellschaft einzugliedern und auf ein straffreies Leben vorzubereiten. Die Unterbringung erfolgt für psychisch kranke Rechtsbrecher nach § 63 StGB und für suchtkranke Straftäter nach § 64 StGB. Die einstweilige Unterbringung erfolgt nach § 126 a StPO. Sie ist in etwa vergleichbar mit der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt.    (Quelle: www.lwl.org/LWL/Gesundheit/Massregelvollzug/Service/Glossar)

Zum Hintergrund
Im Jahr 1997 hatte ich erstmalig Persönlichkeiten aus Kirchen und Wissenschaft, aus Politik und Gesellschaft, zur Mitarbeit in einem Gesprächskreis zur Problematik des Maßregelvollzugs gewinnen können. Im August 1998 ist unter dem Titel »Sicherheit durch Therapie im Maßregelvollzug« eine erste Stellungnahme dieses Initiativkreises veröffentlicht worden. Mit ihr wurde die Umgestaltung und Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs begleitet und die Entscheidungen der Landesregierung NRW zur Dezentralisierung der Standorte der Forensischen Kliniken unterstützt. Die weiterhin stetig steigende Anzahl von im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten macht ein zweites Ausbauprogramm erforderlich. Rund 750 Plätze sollen nach Bedarfsberechnung der jetzigen Regierung in fünf neuen Einrichtungen entstehen. Die Initiative will auch weiterhin dazu beitragen, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Maßregelvollzug in NRW zu fördern und für das Konzept »Sicherheit durch Therapie« zu werben.

Links zum Thema

  • <link http: www.evangelisch-in-westfalen.de fileadmin ekvw dokumente stellungnahmen sicherheit_durch_therapie.pdf _blank external-link auf externe>Sicherheit durch Therapie im Maßregelvollzug / 2. Stellungnahme des Initiativkreises (2011)
  • <link http: www.lwl.org lwl gesundheit massregelvollzug _blank external-link auf externe>Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Träger forensischer Kliniken
  • <link http: www.lwl.org lwl gesundheit massregelvollzug kliniken mrv_herne aktuelles infofilm_mrvherne_2013 _blank external-link auf externe>Das Leben hinter der Mauer / Forensik Herne im Infofilm
  • <link http: www.mgepa.nrw.de gesundheit versorgung massregelvollzug index.php _blank external-link auf externe>Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  • <link http: www.beb-ev.de wp-content uploads diakonie_beb_positionspapier_massregelvollzug_150518.pdf _blank external-link auf externe>Gemeinsames Positionspapier der Diakonie Deutschlands und des Bundesverbandes evangelischer Behindertenhilfe (beB): Eckpunkte für eine Reform des Maßregelvollzugs (Mai 2015)
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