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Neues KiBiz: Vizepräsident Ulf Schlüter fordert Senkung des kirchlichen Trägeranteils

Kita-Finanzierung muss dringend nachgebessert werden

MedienInfo 81/2019
 

Der im Entwurf zum neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) vorgesehene Trägeranteil kirchlicher Kindertagesstätten von 10,3 Prozent ist aus Sicht der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW )„hochproblematisch“ und vielerorts „schlichtweg nicht tragbar“.

Werden die Pläne der Landesregierung wie geplant umgesetzt, fürchtet der Theologische Vizepräsident der EKvW, Ulf Schlüter, um die Existenz zahlreicher kirchlicher Kindertageseinrichtungen.

Die auch nach der anstehenden Revision des KiBiz andauernde Abhängigkeit von freiwilligen kommunalen Zuschüssen birgt nach Ansicht Schlüters große Risiken. Eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Kindergärten werde für die Kirchen mit dem neuen Gesetz keineswegs erreicht. Die westfälische Landessynode hat vor diesem Hintergrund die Kirchenleitung beauftragt, sich weiter intensiv für tragbare und mit anderen freien Trägern vergleichbare Trägeranteile der Kirchen einzusetzen. „Diese Bemühungen werden auch nach der voraussichtlich in der kommenden Woche erfolgenden Verabschiedung des Gesetzes unmittelbar weitergehen.“

Schlüter: „Wir betreiben in Westfalen mit Überzeugung und Qualität rund 900 Tageseinrichtungen für Kinder - und wollen sie langfristig weiter betreiben. Das gelingt uns aber nur, wenn der Trägeranteil unseren finanziellen Möglichkeiten entspricht“, warnt der Vizepräsident.
 
Zum Hintergrund
Land und Kommunen in NRW haben zugesagt, erhebliche Finanzmittel zusätzlich ins System der frühen Bildung geben. Bei aller Wertschätzung für gute Ansätze (Ausbildungspauschale, Dynamisierung der Kindspauschalen etc.) im geplanten „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ gibt es aber auch deutliche Kritik seitens der Landeskirchen und (Erz-) Bistümer: Aus Sicht der konfessionellen Träger von Kindertageseinrichtungen reichen die zur Verfügung stehenden KiBiz-Mittel nicht aus. Eine ausreichende Finanzierung sowohl der Personal- wie der Sachkosten ist aber eine Bedingung für die Sicherung und Steigerung der Qualität der frühkindlichen Bildung. Von diesem Mangel sind vor allem kleine Einrichtungen auf dem Land betroffen. Im Gegensatz zu den Personalkosten wurden im Gesetzentwurf die Sachkosten nicht neu berechnet. Die Berechnungen der Freien Wohlfahrtspflege ergeben eine Finanzierungslücke im Sachkostenbereich in Höhe von 570 Millionen Euro jährlich. Damit reicht das Gesamtfinanzierungsvolumen nicht aus, um sowohl die geplante Personalausstattung als auch die erforderlichen Sachkosten zu finanzieren.

Dass die freien Träger von mehr als 7.000 Einrichtungen in NRW nicht in die Verhandlungen zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden zu den Eckpunkten des neuen Gesetzes einbezogen wurden, hat erkennbare Folgen im Gesetzentwurf. So werden konfessionelle Träger nicht entlastet, sondern müssen aufgrund der prozentualen Beteiligung am insgesamt wachsenden Finanzvolumen mit in der Summe steigenden Trägeranteilen rechnen. Diese zunehmende Belastung werde für viele konfessionelle Träger nicht mehr zu schultern sein. Die existentielle Abhängigkeit der kirchlichen Träger von freiwilligen kommunalen Zuschüssen ist weiterhin gegeben.

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Datum: 21.11.2019