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Neuregelung im Reisekostenrecht ab 1. Mai

Kilometerpauschale wird angehoben

Das Reisekostenrecht der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) wird neu geregelt. Die Kirchenleitung hat in ihrer März-Sitzung beschlossen, die bisherige Mobilitätsverordnung durch eine Reisekostenverordnung abzulösen.

Was bedeutet dies konkret für Mitarbeitende? Die Neuregelung der EKvW trägt den hohen Benzinkosten Rechnung und wendet die vorübergehend erhöhten Kilometer-Sätze des Reisekostengesetzes Nordrhein-Westfalens an. Es gelten die Sätze von 35 Cent pro Kilometer bei Fahrten mit dem PKW und 23 Cent bei Fahrten mit einem zweirädrigen KFZ oder dem Fahrrad. Die Reisekostenverordnung tritt zum 1. Mai in Kraft, gilt jedoch rückwirkend für alle Reisen ab dem 1. Januar 2023. Dabei erfolgt eine Nachberechnung für bereits abgerechnete Reisen auf Antrag der Dienstreisenden.

Die Reisekostenverordnung verweist nun vollumfänglich ins Reisekostenrecht des Landes Nordrhein-Westfalens und es bestehen für alle beruflich und ehrenamtlich in der EKvW-Tätigen gleiche Rechtsgrundlagen.

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Datum: 03.04.2023