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Kirchenkreis Hamm: Wahl der neuen Superintendentin auf der Kreissynode am 27. Februar

Kerstin Goldbeck ist einzige Kandidatin

Der Nominierungsausschuss des Evangelischen Kirchenkreises Hamm hat die Synodalassessorin des Kirchenkreises, Pfarrerin Kerstin Goldbeck, als einzige Kandidatin für das Amt der Superintendentin vorgeschlagen. Die derzeitige stellvertretende Superintendentin wird sich am 27. Februar 2020 bei einer Sondersynode als Nachfolgerin des im Juni 2019 verstorbenen Superintendenten Frank Millrath zur Wahl stellen.

Diesen einstimmigen Beschluss des für die Vorbereitung der Superintendentenwahl zuständigen Gremiums, das aus fünf Theologen und sieben Nichttheologen besteht, hat der Kreissynodalvorstand am Mittwoch, 22. Januar 2020, bestätigt.

Pfarrerin Kerstin Goldbeck (Jahrgang 1964) wuchs in Bielefeld-Brackwede auf. Die 55-Jährige studierte in Bethel, Heidelberg und Münster Evangelische Theologie und schloss zusätzlich das Studium der Sprechwissenschaft/Sprecherziehung ab. Nach der praktischen Ausbildung im Vikariat, das sie in Recklinghausen-Süd absolvierte, war Goldbeck dort zunächst als Pfarrerin im Entsendungsdienst tätig, bevor sie 1996 gemeinsam mit ihrem Mann, Pfarrer Matthias Eichel, die Pfarrstelle an der Friedenskirche in Wiescherhöfen antrat. 2012 wurde Goldbeck von der Kreissynode zur Synodalassessorin (stellvertretende Superintendentin) im Evangelischen Kirchenkreis Hamm gewählt. In dieser Funktion leitete sie den Kirchenkreis in der Zeit der Erkrankung von Superintendent Millrath.

Von 2013 bis 2014 war Goldbeck mit einer halben Pfarrstelle im Pfarrbezirk Jakobuskirche der neu gebildeten Evangelischen Kirchengemeinde Pelkum-Wischerhöfen tätig. Seit 2015 ist die Theologin, die Mutter von drei Töchtern ist, Inhaberin der kreiskirchlichen Pfarrstelle zur Koordination und Entwicklung der Seelsorge im Kirchenkreis Hamm. Als ausgebildete Supervisorin ist sie zudem seit vielen Jahren nebenamtlich in der Seelsorgeausbildung für haupt-, ehren- und nebenamtlich Mitarbeitende tätig. Nach einer längeren Erkrankung ist sie seit dem 1. Januar wieder im Dienst.

Wahlverfahren

Die Wahl zur Superintendentin erfolgt für acht Jahre. Wahlberechtigt sind die 106 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der zwölf Kirchengemeinden und der Gemeinsamen Dienste im Kirchenkreis. Die öffentliche Wahlsynode beginnt am Donnerstag, 27. Februar, um 18 Uhr im Gemeindezentrum der Erlöserkirche in Werries (Evangelische Trinitatis-Kirchengemeinde Hamm). Die Kandidatin benötigt mehr als die Hälfte, also mindestens 54 Stimmen. Verfehlt sie diese Mehrheit, muss das Superintendentenamt neu ausgeschrieben werden und das Bewerbungsverfahren beginnt noch einmal neu.

Der Wahl vorausgegangen ist eine öffentliche Ausschreibung der Stelle, auf die zwei Bewerbungen eingingen, darunter eine aus einer anderen Landeskirche. Nach Prüfung durch das Landeskirchenamt wurde diese Bewerbung nicht für das Superintendentenamt in der Evangelischen Kirche von Westfalen zugelassen, so dass Pfarrerin Kerstin Goldbeck als einzige Kandidatin im Verfahren blieb. Im Falle ihrer Wahl ist vorgesehen, dass Pfarrerin Goldbeck am Freitag, 13. März, durch die leitende Theologin der Westfälischen Landeskirche, Präses Dr. Annette Kurschus, als Superintendentin eingeführt wird.

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Datum: 27.01.2020