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Zuständig für Rechtsangelegenheiten und Kirchliche Gerichtsbarkeit

Ins Amt eingeführt: Landeskirchenrätin Barbara Roth

Barbara Roth ist zur Landeskirchenrätin der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) berufen und am Montag (12. Juni) in einem feierlichen Gottesdienst in ihr neues Amt eingeführt worden.

Die 42-jährige Juristin, die bereits seit 2009 im Landeskirchenamt arbeitet, ist künftig als Dezernentin zuständig für Rechtsangelegenheiten aus den Arbeitsbereichen Theologie – Gottesdienst - Kirchenmusik sowie Diakonie – Seelsorge – Missionarische Dienste und die Kirchliche Gerichtsbarkeit. Außerdem bleibt sie Juristische Ortsdezernentin für die fünf Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken, Tecklenburg, Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen.

Barbara Roth, 1975 in Neunkirchen (Saar) geboren, absolvierte nach ihrem Abitur am Clemens-Brentano-Gymnasium in Dülmen ein Freiwilliges Soziales Jahr in Sri Lanka, entsandt durch die Vereinte Evangelische Mission (VEM). Von 1995 bis 2001 studierte sie Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Universität Leuven (Belgien).

Ihre juristische Laufbahn begann Roth im Herbst 2004 als Justiziarin und Assistentin der Geschäftsführung beim Klinikum Niederberg gGmbH in Velbert, bevor sie zwei Jahre später als Juristin zur Stadt Velbert wechselte. Im Juni 2009 wechselte die Juristin dann vom kommunalen in den kirchlichen Dienst: Im Landeskirchenamt ist sie zunächst als Kirchenrechtsrätin, später als Kirchenoberrechtsrätin u.a. für das Dienstrecht der Theologinnen und Theologen sowie das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten zuständig gewesen.  

Barbara Roth ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. (Pressemitteilung 54/2017)

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