Offenlegung gemäß Synodenbeschluss der EKvW
Haushaltsplan und Haushaltsbuch 2023 im Landeskirchenamt einsehbar
Nach der zurückliegenden Herbstsynode und dem damit verbundenen Synodenbeschluss über den Haushaltsplan und das Haushaltsbuch 2023 werden diese nun dem Beschluss gemäß (§ 80 Abs. 3 Satz 2 Vw0.d) offengelegt. Das hatte die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen beschlossen.
Die Einsichtnahme ist im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen, Leitungsfeld 8, Raum B 104, vom 12. bis 16. Dezember 2022, montags bis donnerstags von 9 bis 15:30 Uhr, freitags von 9 bis 12:30 Uhr oder während der Auslegungsfrist nach telefonischer Vereinbarung 0521/594-510 möglich.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird ausdrücklich um vorherige Anmeldung gebeten. Die Einsichtnahme kann nur unter Beachtung der im Landeskirchenamt gültigen Coronaschutzregeln erfolgen.