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Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht ist ab 2018 möglich

Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden

Präses Annette Kurschus (Evangelische Kirche von Westfalen), Präses Manfred Rekowski (Evangelische Kirche im Rheinland) und Landessuperintendent Dietmar Arends (Lippische Landeskirche) sowie Bischof Dr. Felix Genn (Münster), Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) und Erzbischof Hans-Josef Becker (Paderborn) haben entsprechende Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht ab dem Schuljahr 2018/19 unterzeichnet. Das Ministerium für Schule und Bildung in Düsseldorf und die Bezirksregierungen begrüßen die Initiative der Kirchen.

Mit dieser Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auf die veränderte Schullandschaft ein, denn die Zahl christlicher Schüler ist rückläufig. Religionsunterricht, den nur Schülerinnen und Schüler einer einzigen Konfession besuchen, findet immer seltener statt. Auch bei getauften Kindern und Jugendlichen sind christliche Traditionen und biblisches Wissen schon längst nicht mehr selbstverständlich. »Der Religionsunterricht soll die jeweils eigene evangelische oder katholische Identität - sowohl für sich selbst als auch in Beziehung zueinander - bewusst machen. Außerdem will er zum kritischen Nachdenken anregen und das Gewissen schärfen«, erklärte Landeskirchenrat Fred Sobiech, Bildungsdezernent der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in Bielefeld. Die Verantwortlichen in den Kirchenämtern und Generalvikariaten hoffen, dass die authentische Begegnung mit der anderen Konfession nachhaltig möglich wird und man sich der eigenen Konfession bewusster werden kann.

Schon jetzt kommt es nicht selten vor, dass der evangelische oder katholische Religionsunterricht im Klassenverband erteilt wird – aus organisatorisch-praktischen Gründen, wenn etwa nur wenige katholische oder evangelische Kinder vorhanden sind. Diese Praxis entspricht allerdings weder dem Grundgesetz noch der nordrhein-westfälischen Landesverfassung oder dem Schulgesetz des Landes. Denn danach werden die Inhalte vom Staat in Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften festgelegt: Der Unterricht ist immer an das jeweilige – katholische oder evangelische – Bekenntnis gebunden. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht will die Unterschiede jedoch keineswegs aufheben.

»Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden«, so heißt denn auch die leitende Absicht des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts. Dazu sind die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne aufeinander zu beziehen und in entsprechende Unterrichtsplanungen zu übersetzen. Wie bisher können auf Wunsch und mit Zustimmung der betreffenden Lehrkraft auch Schülerinnen und Schüler anderer Religionen am Religionsunterricht teilnehmen.

Eine Grundschule oder eine weiterführende Schule im Sekundar I-Bereich, die in das neue Modell einsteigen will, muss bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag stellen. Das Einvernehmen mit den Kirchen wird vor Genehmigung hergestellt. Voraussetzungen dafür sind vor allem, dass die Fachkonferenzen den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht befürworten, die Schulkonferenz darüber berät und entsprechende Unterrichtspläne vorliegen, die den Wechsel der Fachlehrkräfte berücksichtigen. Eine begleitende Fortbildung wird den Schulen angeboten. (Pressemitteilung 69/2017)

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