29 Stellen zur Entlastung bei unbesetzten Pfarrstellen
EKvW führt Vertretungspfarrstellen ein
Seit Beginn des Jahres gibt es in unserer Kirche einen neuen „Typ“ Pfarrstellen, die sogenannten „Vertretungspfarrstellen“. Michael Westerhoff, Theologischer Referent im Leitungsfeld 7, Personal, erläutert das dahinterstehende Konzept.
Vertretungspfarrstelle im Übergang – was ist das genau?
Michael Westerhoff: Wir haben in Gemeinden laufend Vertretungsbedarf, weil rund fünf Prozent der Pfarrstellen nicht besetzt sind. Die häufigste Ursache dafür ist die Wartezeit vor einer Neubesetzung. Außerdem haben wir viele ältere Pfarrerinnen und Pfarrer, die häufiger für längere Zeit erkranken; die jüngeren nehmen verstärkt Elternzeiten in Anspruch. Der Vertretungsbedarf ist also die Regel – und darum muss es auch reguläre Vertretungen geben. Dafür haben wir jetzt westfalenweit 29 Stellen eingerichtet, von denen die meisten bereits besetzt werden konnten.
Wie ist das organisiert?
Westerhoff: Die Gestaltungsräume haben je nach Größe Anspruch auf eine bestimmte Zahl an Vertretungsstellen. Wie sie die Arbeit einteilen, bleibt ihnen überlassen. Die meisten weisen den Pfarrerinnen und Pfarrern bestimmte Aufgaben innerhalb eines Kirchenkreises zu, andere bilden Teams über Kirchenkreisgrenzen hinweg. Insgesamt gibt dieses Modell Planungssicherheit, die den Gemeinden zugutekommt. Außerdem entlastet es die Ehrenamtlichen, die ja oft in Vertretungssituationen einspringen - und nicht selten Unglaubliches leisten.
Welche Aufgaben übernehmen die Pfarrerinnen und Pfarrer auf diesen Stellen?
Westerhoff: Sie gewährleisten vor allem die pastorale Grundversorgung, übernehmen also Sonntagsgottesdienste und Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen. Je nach Bedarf geben sie auch Konfirmandenunterricht oder machen Seelsorgebesuche. Leitungs- oder Verwaltungsaufgaben übernehmen sie aber nicht.
Was muss man als Pfarrerin oder Pfarrer mitbringen, um in eine Vertretungspfarrstelle zu kommen?
Westerhoff: Zunächst war auf Grund der Finanzierung – die Pfarrstellen werden komplett aus dem gesamtkirchlichen Haushalt finanziert – eine formelle Voraussetzung nötig: Es musste sich vornehmlich um Personen handeln, die bereits in einem sogenannten „Auftrag“, zum Beispiel im Status des – langjährigen - Probedienstes oder im sogenannten „Beschäftigungsauftrag“ gearbeitet hatten, deren Finanzierung ebenfalls gesamtkirchlich ist. Weiterhin kamen für diese Stellen nur Pfarrerinnen und Pfarrer mit langjähriger, solider Erfahrung im Gemeindedienst in Frage, die in der Lage sind, sich schnell auf wechselnde Situationen in unterschiedlichen Rahmenbedingungen einzulassen. Außerdem gehört ein hohes Maß an Selbstorganisation dazu, da häufig Dienste in mehreren Gemeinden zu leisten und zu koordinieren sind.
Ich freue mich darum, dass wir für diesen wichtigen Dienst gut geeignete Personen finden konnten, die auf diese Weise am Ende Ihrer Laufbahn nochmal die Möglichkeit bekommen haben, in einer „regulären“ Pfarrstelle Dienst zu tun.
Wie wird es weitergehen mit diesem Modell?
Westerhoff: Keine Frage: Der Bedarf an Vertretung ist da und wird in den nächsten Jahren auf Grund der Altersstruktur im Pfarrdienst eher noch steigen. Darum sollte dies kein Modellprojekt bleiben, sondern gewissermaßen eine Regelstruktur werden. Die Formel dafür ist eigentlich ganz einfach: für 100 Prozent Pfarrdienst braucht es 105 Prozent Personalkapazität, damit die Aufgaben erledigt und Pfarrerinnen und Pfarrer gut und wohlbehalten ihren Dienst tun können, auch wenn mal eine Kollegin oder ein Kollege für längere Zeit ausfällt.
