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Ruhr-Uni Bochum gründet erstes Institut für kirchliches Arbeitsrecht

Erstes Institut dieser Art in Deutschland

Die Ruhr-Universität Bochum hat ein Institut für kirchliches Arbeitsrecht gegründet. Ein solches wissenschaftlich-universitäres Institut gebe es bislang in Deutschland nicht, lediglich eine Forschungsstelle an der Universität Tübingen, erklärte der Direktor der neuen Einrichtung, der Juraprofessor Jacob Joussen, am Freitag in Bochum. „Das ist überraschend, da sich in der Praxis die Anfragen häufen.“

Das kirchliche Arbeitsrecht sei ein zentraler Faktor für die beiden großen Kirchen sowie für Diakonie und Caritas, erklärte der Experte für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht. Er betonte, das Institut wolle den Themenkomplex wissenschaftlich-neutral und unabhängig sowohl aus der Arbeitgeber- wie aus der Arbeitnehmerperspektive erforschen.

Das erste Thema, mit dem sich das neue Institut befassen will, ist den Angaben zufolge das kirchliche Arbeitsrecht im europäischen Kontext. So hat der Europäische Gerichtshof im April entschieden, dass Kirchen nicht unterschiedslos von jedem Beschäftigten die Kirchenzugehörigkeit verlangen können, sondern begründen müssen, warum dies für die jeweilige Stelle erforderlich sei. Unklar sei, für welche Tätigkeiten dies gelte, erklärte Joussen.

Ein weiteres Forschungsthema sei, welches Maß an Loyalität kirchliche Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen können, kündigte der Institutsdirektor an. Das betreffe etwa die Frage der Wiederheirat von Beschäftigten im katholischen Bereich. „Auch hier wird das europäische Recht Grenzen setzen“, erklärte Joussen. „Wir erforschen, was das dann für das Verhältnis von Kirche und staatlichem Recht bedeutet.“ Weitere Themen beträfen kollektives Arbeitsrecht und Tarifverträge sowie kirchliche Arbeitsgerichtsverfahren. (epd)

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