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Präses Annette Kurschus zur Entscheidung des Bundestages für die Zustimmungslösung bei der Organspende

„Angemessenste und hilfreichste Option“

MedienInfo 03/2020
 

Der Deutsche Bundestag hat heute (16.01.2020) mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Die beiden großen Kirchen unterstützen nachdrücklich das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen. Dazu Präses Annette Kuschus:

„Ich begrüße die heute vom Bundestag verabschiedete Zustimmungslösung, weil ich sie für die angemessenste und hilfreichste Option in dieser zutiefst existenziellen Frage halte. Klar ist: Es muss in unserem Land unbedingt mehr Organspenden geben, um todkranken Menschen das Leben zu retten. Ebenso klar ist aus meiner Sicht: Da diese Frage die hochsensible Grenze zwischen Leben und Tod berührt, bedarf sie einer bewussten und freiwilligen persönlichen Entscheidung des einzelnen Menschen. 

Jetzt gilt es, die Bereitschaft zur Organspende gezielt zu stärken. Dazu wird es wichtig sein, das Thema aktiv ins Bewusstsein der Menschen zu bringen. Es braucht regelmäßige Erinnerung und aktive persönliche Auseinandersetzung; es braucht detaillierte Information, größtmögliche Transparenz und Aufklärung im Blick auf unser Transplantationssystem. Wenn es gelingt, hier stärker an die persönliche Verantwortung des Einzelnen zu appellieren und größeres Vertrauen in die medizinische Organisation zu gewinnen, wird sich die Zahl der Organspenderinnen und -spender in der Gesellschaft erfolgreich erhöhen. Davon bin ich überzeugt.“

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