+++Archivierte Fassung - die aktuell gültigen Regelungen finden Sie hier +++

Handlungsleitlinien / Szenarien

Die hier aufgeführten Handlungsleitlinien sollen gemäß dem lokalen Infektionsgeschehen angewendet werden. Dabei sind die jeweils geltenden Corona-Schutzverordnungen zu beachten. Diese Leitlinien geben den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen eine Orientierungshilfe, gemäß der jeweiligen Lage vor Ort zu entscheiden und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.

Szenario 1 | Lockdown in ganz NRW

Situation

Verlängerung oder Verschärfung bzw. Wiederaufnahme des Lockdown für das Gebiet Nordrhein-Westfalens gemäß CoronaSchVO (Kontaktreduzierung, Distanzunterricht, ein Haushalt plus eine Person im öffentlichen Raum, Shutdown der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens usw.)

Empfehlung

Die Evangelische Kirche von Westfalen empfiehlt ihren Kirchenkreisen und Kirchengemeinden, auf alle Präsenzveranstaltungen (einschl. Gottesdienst mit Ausnahme der kirchlichen Bestattungen) für die Dauer des Lockdown zu verzichten.

Im Fokus kirchlicher Arbeit stehen digitale Verkündigungsformate, analoge Verkündigungsformate in Nichtpräsenz (Mailing-Aktion, Newsletter, Telefongottesdienste u.a.), offene Kirchen, Kontaktpflege in Nichtpräsenz (insbesondere zu Kindern und Jugendlichen, Kranken und Einsamen), Seelsorge im 1:1-Kontakt, nach Möglichkeit die Seelsorge in Einrichtungen u.a. Im Dienst der Verkündigung und der Seelsorge werden insbesondere die bewährten nicht präsentischen Formate gepflegt und weiter ausgebaut. Der Verzicht auf Präsenzveranstaltungen schließt die Konfirmandenarbeit auch dann ausdrücklich ein, wenn für den Schulbereich andere Regelungen getroffen sind.

Für Gottesdienste gilt während des fortgesetzten NRW-landesweiten Lockdown die folgende regionale Ausnahmeregelung: Sofern Inzidenzwerte in bestimmten Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter 50 liegen, können die dortigen Kirchengemeinden nach sorgsamer Prüfung und in Abstimmung mit den Superintendentinnen und Superintendenten mit den bewährten Schutzkonzepten Gottesdienste in Präsenz feiern. Taufen und Trauungen sind je nach örtlichen Gegebenheiten mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung möglich (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

Szenario 2 | Lockdown in einzelnen Regionen

Situation

Verlängerung oder Verschärfung bzw. Wiederaufnahme des Lockdown für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte innerhalb Nordrhein-Westfalens gemäß CoronaSchVO (Kontaktreduzierung, Distanzunterricht, ein Haushalt plus eine Person im öffentlichen Raum, Shutdown der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens usw.)

Empfehlung

Die Evangelische Kirche von Westfalen empfiehlt ihren Kirchenkreisen und Kirchengemeinden in der betreffenden Region (Landkreise und kreisfreie Städte), auf alle Präsenzveranstaltungen (einschl. Gottesdienst mit Ausnahme der kirchlichen Bestattungen) für die Dauer des Lockdown zu verzichten.

Im Fokus kirchlicher Arbeit stehen digitale Verkündigungsformate, analoge Verkündigungsformate in Nichtpräsenz (Mailing-Aktion, Newsletter, Telefongottesdienste u.a.), offene Kirchen, Kontaktpflege in Nichtpräsenz (insbesondere zu Kindern und Jugendlichen, Kranken und Einsamen), Seelsorge im 1:1-Kontakt, nach Möglichkeit die Seelsorge in Einrichtungen u.a. Im Dienst der Verkündigung und der Seelsorge werden insbesondere die bewährten nicht präsentischen Formate gepflegt und weiter ausgebaut. Der Verzicht auf Präsenzveranstaltungen schließt die Konfirmandenarbeit auch dann ausdrücklich ein, wenn für den Schulbereich andere Regelungen getroffen sind.

Szenario 3 | Lockdown mit ersten Öffnungsschritten

Situation

Gesellschaftliches Leben „mit Corona“ im Lockdown mit ersten Öffnungsschritten unter Einhaltung der Maßgaben zum Infektionsschutz gemäß CoronaSchVO (Tragen von medizinischen Masken, Einhaltung des Abstandsgebots, Nach- und Rückverfolgung u.a.)

Empfehlung

Kirchliches Leben „mit Corona“ orientiert sich innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen an den Inzidenzwerten in den Landkreisen und kreisfreien Städten und an den örtlichen Gegebenheiten. Seine praktische Ausgestaltung geschieht unter Beachtung der CoronaSchVO in der jeweils aktuellen Fassung sowie der kommunalen Allgemeinverfügungen.

Bei Inzidenzwerten, die in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter 100 liegen, können Gottesdienste (mit kirchenmusikalischen Beiträgen, aber ohne Gemeindegesang) mit den bewährten Schutzkonzepten nach Prüfung der regionalen Gegebenheiten in Präsenz stattfinden. Bei Inzidenzwerten, die in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter 50 liegen, kann auch die Konfirmandenarbeit mit den bewährten Schutzkonzepten in Präsenz stattfinden. Die Jugendarbeit kann im Rahmen der geltenden CoronaSchVO (§ 7, Absatz 1 und 1a) aufgenommen werden.

Bei einem Inzidenzwert von über 100 gilt die Empfehlung zum Verzicht auf sämtliche Präsenzveranstaltungen in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden weiter. Die bewährten nicht präsentischen Formate der Verkündigung und Seelsorge werden gepflegt.

Die Schutzkonzepte werden gemäß den Bestimmungen der CoronaSchVO in der jeweils aktuellen Fassung sowie der kommunalen Verordnungen fortlaufend aktualisiert.