+++Archivierte Fassung - die aktuell gültigen Regelungen finden Sie hier +++

Anhang zu CoronaUpdate (18.05.2021) (Stand: 20.05.2021)

Lockerungen in den Altenheimen – Aspekte für Seelsorge, Andachten und Gottesdienste in Einrichtungen der Altenpflege

Bewohnerinnen und Bewohner:

  • „Herdenimmunität“ durch Impfungen ist erreicht
  • Sehr deutlicher Rückgang von Infektionen
    (12.03.2021: deutlich unter 400 – 23.12.2020: mehr als 5.000)
  • Milderer Verlauf, wenn noch Infektion erfolgt

Folgerung:

  • Einschränkungen der Grundrechte und des Rechts auf Teilhabe müssen und können zurückgenommen werden
  • Normalisierungs- und Öffnungsprozess ist eingeleitet

Maßnahmen des Landes NRW:

Für unser kirchliches Handeln wichtig:

  • Pflegeeinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen der Eingliederungs­hilfe gehören nicht zum öffentlichen Raum (§1 Abs. 5 CoronaSchV). Es gelten die Vorgaben für die Häuslichkeit der allgemeinen Bevölkerung.
  • In den Altenheimen sind bereits mehr Angebote verantwortet möglich als in den öffentlichen Bereichen der kirchlichen/gemeindlichen Arbeit (erfolgte Impfungen, engmaschige Testung der Mitarbeitenden / der Besucherinnen und Besucher).
  • Gottesdienste sind in der Pressekonferenz ausdrücklich als wieder möglich benannt worden; in der CoronaSchV und in der Allgemeinverfügung Pflege sind sie unter den Ausführungen zur Wiederaufnahme von Teilhabeveranstaltungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz erfasst.
  • Artikel und Kommentare in regionalen und überregionalen Presseorganen haben in den letzten Monaten oft kritisch bemerkt, Kirche habe Menschen im Stich gelassen. Dabei wurde meist v.a. auf die Altenheime geblickt. Positiv verstanden heißt das: Von uns als Kirchen-Aktiven wird etwas erwartet; es wird uns aber auch etwas zugetraut, was andere so nicht im Angebot haben (können).
  • Die vergangenen Monate haben letztlich allen Beteiligten in den Pflegeeinrichtungen seelisch und auch körperlich sehr zugesetzt, und die aktuelle Situation bringt weiterhin Unsicherheiten und Überforderungen mit sich.

Was können wir tun?

  • Als Kirche Präsenz zeigen.
  • Aktiv das Gespräch mit den Einrichtungsleitungen suchen.
    [Ziel: Ein gemeinsames Anliegen für Seelsorge und für Gottesdienste / Andachten festigen oder ggf. neu entwickeln; unter Berücksichtigung von weiter notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Formen verabreden, die ggf. auch erstmals ausprobiert werden.]
  • Bewohnerinnen und Bewohnern, Mitarbeitenden und Angehörigen verlässliche Zeiten zur Verfügung stellen für seelsorgliche Gespräche, für die Feier von Ritualen, für gemeinsame Gebete …

Für konkrete Fragen und weitere Beratung steht zur Verfügung: 
Helga Wemhöner
Beauftragte für Alten(heim)seelsorge 
Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung
E-Mail: helga.wemhoener@institut-afw.de