„Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt, und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun nur auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen“ – so beschreibt der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister die aktuelle Situation.
Aufgrund dessen wird die NRW-Landesregierung ab dem 1. Februar eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft setzen.
Der Corona-Stab der Evangelischen Kirche von Westfalen empfiehlt weiterhin eine Orientierung an der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie zielt auf Eigenverantwortung, solidarisches Verhalten, den Schutz vulnerabler Personengruppen und lässt die meisten bisherigen Schutzmaßnahmen auslaufen. Neben der Maskenpflicht im ÖPNV werden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten. Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen.
Für die Evangelische Kirche von Westfalen heißt dies:
Ob und für welche Gottesdienste bzw. Veranstaltungen Masken getragen werden, sollte jede Gemeinde/jeder kirchliche Veranstalter individuell entscheiden; eine generelle Empfehlung zum Maskentragen besteht nicht. Gleiches gilt für weitere wirksame Maßnahmen des Infektionsschutzes wie regelmäßiges Lüften, Abstands- und Hygieneregeln.
Für alle Bereiche des kirchlichen Lebens bleibt jedoch im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht die Bitte bestehen: Menschen, die an sich selbst Krankheitssymptome beobachten, sollten von dem Besuch eines Gottesdienstes oder einer anderen Gemeindeveranstaltung absehen und der Ansammlung von Menschen fernbleiben.