Bundesweit sind mittlerweile wesentliche Schutzmaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens zurückgenommen worden. Das kann auch für Gottesdienste und das vielfältige Angebot von Gemeindeveranstaltungen in der Evangelischen Kirche von Westfalen gelten.
Gleichwohl ist nach wie vor ein, wenn auch gegenwärtig rückläufiges, Infektionsgeschehen zu verzeichnen. Das Tragen von Mund-/Nasenschutz in Innenräumen bietet dabei weiterhin den größten Schutz – wer Maske trägt, schützt sich und andere.
Ob und für welche Gottesdienste bzw. Veranstaltungen Masken getragen werden, sollte indes jede Gemeinde/jeder kirchliche Veranstalter individuell entscheiden. Gleiches gilt für weitere wirksame Maßnahmen des Infektionsschutzes wie regelmäßiges Lüften, Abstands- und Hygieneregeln. Eine generelle Empfehlung zur Nutzung von Masken besteht seitens der Evangelischen Kirche von Westfalen derzeit nicht mehr.
Für die Feier des Abendmahls unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen finden Sie praktische Tipps zur Umsetzung in der Publikation „Abendmahl feiern – praktisch (in Zeiten von Corona)“
Grundsätzlich gelten für alle Veranstaltungen und Aktivitäten innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen die Vorgaben der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes in der aktuell gültigen Fassung. Diese weist insbesondere für Einrichtungen der Gesundheits- und Altenpflege gesonderte Verhaltensregeln aus.
Für alle Bereiche des kirchlichen Lebens bleibt jedoch im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht die Bitte bestehen: Menschen, die an sich selbst Krankheitssymptome beobachten, sollten von dem Besuch eines Gottesdienstes oder einer anderen Gemeindeversammlung absehen und der Ansammlung von Menschen fernbleiben.