Vokation

(von lat. vocare - rufen. Verbform: vozieren)

Vokation ist eine kirchliche Bevollmächtigung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern für die Erteilung Evangelischen Religionsunterrichtes (Gemeinsame Vokationsordnung der Ev. Kirche im Rheinland, Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche).

Die Vokation ist zugleich auch eine Feier, in der liturgisch um den Segen für den/die Beauftragte(n) gebeten wird und eine nach außen hin sichtbare Zusage der rechtmäßigen Ausübung des Dienstes und der Unterstützung durch die Kirche

Die Religionslehrerinnen und Religionslehrer, die im Jahr 2009 von Pfarrerin Andrea Seils und Pfarrer Manfred Karsch voziert wurden. Foto: EKvW

Vokationstagungen

Das Pädagogische Institut bietet jährlich zahlreiche zentrale (hauptsächlich in Haus Villigst) und regionale Vokationstagungen an, in denen Lehrerinnen und Lehrer die kirchliche Bevollmächtigung (Vokation) für die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts erwerben.

In Nordrhein-Westfalen ist die Vokation oder eine "Vorläufige Unterrichtserlaubnis" (die vom Landeskirchenamt für 4 Jahre erteilt wird) Voraussetzung, um evangelischen Religionsunterricht erteilen zu können. Die Vokation setzt die Teilnahme an einer fünftägigen Tagung voraus und erfolgt am Ende der Tagung in einem Gottesdienst. Auf Wunsch kann die Vokation auch im Gottesdienst der Heimatgemeinde durch den Superintendenten oder die Superintendentin vollzogen werden.

Es empfiehlt sich, sich frühzeitig zu einer der Vokationstagungen anzumelden.

Weitere Infos

Kontakt

Für die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis und Vokation:

Landeskirchenamt
Sabine Flöthmann
Telefon: 0521 594-152

Regine Otten
Telefon: 0521 594-365

Für die Vokationstagungen:

Pädagogisches Institut
Brigitte Todt
Telefon: 02304 755-160

Wichtige Dokumente

 
 
 
 
Vokation
 

Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt - Altstädter Kirchplatz 5 - 33602 Bielefeld
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