Die Landessynode - das oberste Entscheidungsorgan
Die Landessynode ist das oberste Entscheidungsorgan der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie beschließt u. a. die Kirchengesetze, den Haushalt der Landeskirche sowie grundlegende Finanzregelungen, die auch die Kirchenkreise und Gemeinden betreffen. Sie berät wichtige theologische und kirchenpolitische Themen. Und sie wählt den Präses und die anderen Mitglieder der Kirchenleitung. Die Kirchenkreise mit ihren Kreissynoden können Anträge an die Landessynode stellen.
Derzeit hat die westfälische Landessynode 185 stimmberechtigte Mitglieder, die so genannten Synodalen. Dazu gehören die 31 Superintendenten (darunter vier Frauen), die von den Kreissynoden gewählten Abgeordneten, die von der Kirchenleitung berufenen Mitglieder sowie die 18 Mitglieder der Kirchenleitung selbst. Die ordinierten Theologen dürfen jedoch nicht die Mehrheit der Landessynodalen stellen.
Die Landessynode wird alle vier Jahre neu gebildet - nach den Wahlen zu den Presbyterien und der Neukonstituierung der Kreissynoden. Die Landessynode wird vom Präses geleitet.





