Superintendent
In der Evangelischen Kirche von Westfalen ist ein Superintendent der leitende Geistliche eines Kirchenkreises. Es gibt also 31 davon, derzeit 27 Männer und vier Frauen. Er oder sie wird von der Kreissynode, dem Parlament des Kirchenkreises, gewählt. Zusammen mit dem "Kreissynodalvorstand" leitet ein Superintendent die Geschicke des Kirchenkreises und führt die Dienstaufsicht über die Pfarrer und Pfarrerinnen in seinem Bereich.
In Westfalen gibt es Superintendenten, die ihr Amt hauptamtlich führen und solche, die daneben noch als Gemeindepfarrer Dienst tun.
Der schwierige Titel "Superintendent" meint: Jemand, der die Aufsicht führt und/oder den Überblick hat. Am besten also beides.


