Die Landessynode - das oberste Entscheidungsorgan
Die Landessynode ist das oberste Entscheidungsorgan der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie beschließt u. a. die Kirchengesetze, den Haushalt der Landeskirche sowie grundlegende Finanzregelungen, die auch die Kirchenkreise und Gemeinden betreffen. Sie berät wichtige theologische und kirchenpolitische Themen. Und sie wählt den Präses und die anderen Mitglieder der Kirchenleitung. Die Kirchenkreise mit ihren Kreissynoden können Anträge an die Landessynode stellen.
Von den derzeit 212 Mitgliedern des „Kirchenparlaments“ sind 165 Synodale einschließlich Kirchenleitung gewählt, 21 berufen oder entsandt. Stimmberechtigt sind 186 Synodale, hinzu kommen 26 beratende Abgeordnete.
Die Landessynode wird alle vier Jahre neu gebildet - nach den Wahlen zu den Presbyterien und der Neukonstituierung der Kreissynoden. Die Landessynode wird vom Präses geleitet.
Die Synode tagt öffentlich im Assapheum der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel.




