Theologischer und Juristischer Vizepräsident
An der Spitze der Evangelischen Kirche von Westfalen stehen nach dem Präses die beiden Vizepräsidenten: der Theologische Vizepräsident, der den Präses vertritt und der Juristische Vizepräsident, der zugleich Dezernent für die Finanzen ist. Beide werden von der Landessynode gewählt und gehören der Kirchenleitung ebenso an wie dem Kollegium des Landeskirchenamtes.




