Evangelische Kontaktstunde

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Im Herbst 1997 hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen eine Kinder- und Jugendcharta beschlossen, in der sie sich für eine Verstärkung verlässlicher Kontakte zwischen Kirchengemeinden und Grundschulen aussprach.

Seit Beginn des Schuljahres 1998/99 gibt es die Möglichkeit, ein Angebot durchzuführen, das über den erteilten Religionsunterricht hinausgeht: die evangelische Kontaktstunde.

Angesprochen werden sollen Grundschüler im dritten und vierten Schuljahr, die über den konkreten Kontakt mit der Kirchengemeinde das bisher Erlernte vertiefen können. Die evangelische Kontaktstunde ist als Einladung der Kirchengemeinde zu verstehen. Sie ist ein offenes Angebot, die Teilnahme ist freiwillig, sollte aber verbindlich für ein Schulhalbjahr erfolgen. Da das kirchliche Angebot eine Ergänzung zum regulären Schulunterricht ist, ist die Absprache mit den Lehrern und der Schulleitung Voraussetzung für die Durchführung.

Bisher wird die evangelische Kontaktstunde innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen noch nicht flächendeckend durchgeführt. Durch einen Erlass des Kultusministeriums bestehen jedoch die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass dort, wo die personellen und materiellen Ressourcen vorhanden sind, engere Kontakte zwischen Kirchengemeinde und Schülern hergestellt werden können.

 
 
 
 
Kontaktstunde
 

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