Das Kollegium des Landeskirchenamtes
Das "Landeskirchenamt" ist nicht nur ein Gebäude sondern auch ein Gremium, das die Kirchenordnung der westfälischen Kirche vorgesehen hat. Das Kollegium des Landeskirchenamtes trifft sich wöchentlich und führt im Auftrag der Kirchenleitung die laufenden Geschäfte. Den Vorsitz hat der Präses.
Dem Kollegium gehören Theologen und Juristen an, die bestimmte Dezernate bearbeiten. Dezernenten sind sowohl die hauptamtlich gewählten Mitglieder der Kirchenleitung (Oberkirchenräte sowie der Präses und der Theologische und der Juristische Vizepräsident) als auch die berufenen Landeskirchenräte. Unter den 17 Mitgliedern des Kollegiums sind derzeit sechs Frauen.


