Superintendent Klaus Majoress. Foto: Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg

Ich bin Mitglied der Evangelischen Kirche, weil ich in ihr meine Heimat und viele gute Freunde gefunden habe.

Klaus Majoress, Superintendent des Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg

Andere Finanzierungsmöglichkeiten?

Kirchen an Mehrwertsteuer beteiligen?

Die Kirchen könnten etwas von der staatlichen Mehrwertsteuer bekommen. Dann müssten alle Konsumenten, ob sie wollten oder nicht, kirchliche Arbeit mitfinanzieren. Ein klarer Widerspruch zum Sinn der Kirchensteuer, die ein Mitgliedsbeitrag ist. Es wäre eine Vermischung von Staat und Kirche, die das Grundgesetz ausschließt.

Kultursteuer nach italienischem Modell?

Kultursteuer (auch Kultussteuer genannt): Nach staatlichem Recht entscheiden alle Steuerzahler, ob sie einen bestimmten Betrag der Kirche oder dem Staat für soziale, kulturelle und humanitäre Zwecke zukommen lassen wollen. In Spanien liegt der Anteil – statt bei neun Prozent wie bei der Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen – bei 0,5239 Prozent, in Italien bei 0,8 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer. Entsprechend gering sind die Einnahmen aus der Kultussteuer. Würde dieses System in Deutschland an die Stelle der Kirchensteuer treten, wären weite, maßgebliche Teile kirchlich-diakonischer Arbeit nicht mehr möglich. Außerdem: Auch hier verwischen, weil es sich um eine staatliche Steuer handelt, die Grenzen zwischen Staat und Kirche.

Gebühren für Amtshandlungen?

Taufe gegen Gebühr? Konfirmation im Sonderangebot? Es ist gerade der Sinn der Kirchensteuer, dass solche Ereignisse nicht noch einmal extra kosten. Denn alle, die dazu in der Lage sind, leisten mit der Kirchensteuer ihren Beitrag dazu. Denkbar wäre allenfalls eine freundliche Bitte um Spenden. Und: Wer besonderen Blumenschmuck oder besondere Musik haben will, wird auch für die besonderen Kosten aufkommen.

Weitere Fragen zur Kirchensteuer

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat seit Ende 2000 ein kostenloses Service-Telefon für Fragen zur Kirchensteuerfestsetzung eingerichtet. Antworten auf alle Fragen rund um die Kirchensteuer gibt es unter der Telefonnummer

0800 3547243

montags bis donnerstags:
8 Uhr bis 16 Uhr
freitags:
8 Uhr bis 12.30 Uhr

Über diese Zeiten hinaus oder falls alle Leitungen belegt sein sollten: Hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht. Wir rufen Sie zurück.

 
 
 
 
Andere Möglichkeiten der Finanzierung
 

Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt - Altstädter Kirchplatz 5 - 33602 Bielefeld
Fon (Zentrale): 0521 594-0 - Fax (Zentrale): 0521 594-129 - Landeskirchenamt@lka.ekvw.de - Impressum