Familienforschung
Wesentlichste Quelle für die Familienforschung sind die Kirchenbücher der Kirchengemeinden, insbesondere für die Zeit vor Einrichtung der Personenstandsregister 1875. In der Regel beginnt die Kirchenbuchführung in Westfalen nach dem 30jährigen Krieg. Während die ältesten Kirchenbücher nur sehr dürftige Informationen geben, werden die jüngeren zunehmend ergiebiger und informationsreicher.
Zum Schutz der wertvollen Originale und zur Erleichterung der Familienforschung sind alle historischen Kirchenbücher bis 1875 verfilmt worden. Diese Filme liegen für ganz Westfalen im Landeskirchlichen Archiv zur Einsichtnahme. Dort haben Familienforscher, aber auch interessierte Laien die Möglichkeit, die Mikrofiches einzusehen.
Details bzgl. der Einsichtnahme sind in der Kirchenbuchordnung geregelt. Auskunftserteilung, die Anfertigung von Kopien etc. sind gebührenpflichtig. Grundlage der Benutzung bilden das Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union vom 6. Mai 2000, dessen Ausführungsbestimmungen und die Archivbenutzungs- und Archivgebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung.


