Familienforschung

Wesentlichste Quelle für die Familienforschung sind die Kirchenbücher der Kirchengemeinden, insbesondere für die Zeit vor Einrichtung der Personenstandsregister 1875. In der Regel beginnt die Kirchenbuchführung in Westfalen nach dem 30jährigen Krieg. Während die ältesten Kirchenbücher nur sehr dürftige Informationen geben, werden die jüngeren zunehmend ergiebiger und informationsreicher.

Zum Schutz der wertvollen Originale und zur Erleichterung der Familienforschung sind alle historischen Kirchenbücher bis 1875 verfilmt worden. Diese Filme liegen für ganz Westfalen im Landeskirchlichen Archiv zur Einsichtnahme. Dort haben Familienforscher, aber auch interessierte Laien die Möglichkeit, die Mikrofiches einzusehen.

Details bzgl. der Einsichtnahme sind in der Kirchenbuchordnung geregelt. Auskunftserteilung, die Anfertigung von Kopien etc. sind gebührenpflichtig. Grundlage der Benutzung bilden das Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union vom 6. Mai 2000, dessen Ausführungsbestimmungen und die Archivbenutzungs- und Archivgebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Kontakt

Montags bis donnerstags ist das Landeskirchliche Archiv von 9 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Wegen der begrenzten räumlichen Kapazitäten empfiehlt sich eine Voranmeldung bei

Johann Melzer
Telefon: 0521 594-159
E-Mail:   Johann.Melzer(at)lka.ekvw.de.

 
 
 
 
Familienforschung
 

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