Wie können wir behilflich sein?
GEMA

Das müssen Sie beachten

Seit Januar 2015 gilt eine Zusatzvereinbarung zum GEMA-Vertrag »Wiedergabe von Musikwerken bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen«: Sie sieht vor, dass Veranstaltungen - je nach Art - entweder vor oder innerhalb von zehn Tagen nach der Veranstaltung direkt an die GEMA gemeldet werden. Seit Sommer 2016 gibt es einen neuen Meldebogen und eine neue Meldeadresse.

Ausgenommen ist Musik im Gottesdienst und »Musikberieselung«, zum Beispiel in Senioren- oder Jugendtreffs.

Meldefrei bleiben:

  • Ein Gemeindefest pro Jahr
  • Ein Kindergartenfest pro Jahr und Kita
  • Eine adventliche Feier mit Tonträgermusik pro Jahr
  • Eine adventliche Feier mit Livemusik, sofern es sich um nicht-gewerbliche Musiker handelt.
  • Eine Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik pro Monat.

Wird die Anzahl der genannten Veranstaltungen überschritten, muss die Gemeinde der GEMA die so genannten »Mehrveranstaltungen« innerhalb von zehn Tagen melden. Dafür steht ein eigenes Formular zur Verfügung.

Hier geht es zum Informationsblatt, das die Veränderungen beschreibt.

Grundlegende Informationen über den Pauschalvertrag zwischen EKD und GEMA, vorbehaltlich dieser Meldepflichtsänderung, finden Sie hier (PDF).

Achtung

Diese Information berührt nicht die im Oktober 2016 beginnenden einjährigen Repräsentativerhebungen für GEMA und VG-Musikedition!