Wir unterscheiden zwischen Residenzpflicht und Dienstwohnungspflicht
Für das Thema Wohnen im Pfarrdienst ist zunächst grundsätzlich zwischen Residenzpflicht und Dienstwohnungspflicht zu unterscheiden. In Einzelfällen ist es möglich, von diesen Pflichten befreit zu werden. Die wesentlichen Informationen dazu finden Sie im Rundschreiben 4/2013.
Dafür stellt die Pfarrdienstwohnungsverordnung mit den dazugehörenden Durchführungsbestimmungen die rechtliche Grundlage dar.
Die rechtliche Basis für das Thema „Pfarrhaus“ findet sich in der Pfarrhausbauverordnung.