... andere Gründe, warum eine Pfarrerin oder ein Pfarrer den Dienst über längere Zeit nicht ausüben kann
Informationen zum Thema Mutterschutz/ Elternzeit gibt es in unserem Merkblatt zum Mutterschutz und für die Inanspruchnahme von Elternzeit.
Wenn Elternzeit in Anspruch genommen werden möchte, ist hierfür das Formular Die Erklärung über die Inanspruchnahme der Elternzeit zu verwenden.
Während der Elternzeit erhalten Pfarrerinnen und Pfarrer auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Hinweise gibt es dazu in der Information für Besoldungsempfänger/innen in Elternzeit - Zuschuss zur Krankenversicherung.