18.03.11, Kategorie: Aktuelle Nachrichten, Pressemitteilungen, Landeskirche

Rechnungsprüfung bestätigt erste Einschätzung

Vermehrung des Herforder Sondervermögens kommt von soliden Anlagen, nicht von spekulativen Geschäften

„Der Zuwachs kommt ganz überwiegend von Zinseinnahmen“, erklärte Oberkirchenrat Dr. Arne Kupke. Foto: Kirchenkreis Herford

„Der Zuwachs kommt ganz überwiegend von Zinseinnahmen“, erklärte Oberkirchenrat Dr. Arne Kupke. Foto: Kirchenkreis Herford

BIELEFELD/HERFORD - Die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat am Donnerstag (17.3.) der Kirchenleitung den Bericht über das Sondervermögen im Kirchenkreis Herford vorgelegt. Er bestätigt die erste Einschätzung nach Bekanntwerden des „Sparbuchs“: Es finden sich für den gesamten Zeitraum keinerlei Hinweise auf persönliche Bereicherungen, ab 1990 sind sie mit Sicherheit auszuschließen. Klar verstoßen wurde jedoch gegen kirchliches Recht.

1967 hatten die Verantwortlichen im Kirchenkreis ein Vermögen von 1,5 Millionen DM angelegt. „Dieser Beschluss entspricht kirchlichem Recht, in der Umsetzung wurde jedoch von ihm abgewichen“, hält der Rechnungsprüfungsbericht dazu fest. Die Kreissynode als höchstes Leitungsgremium und der Finanzausschuss des Kirchenkreises wurden darüber nicht informiert.

Zinsen von durchschnittlich knapp sieben Prozent

Das Wachstum des Vermögens auf 49.469.632,52 Euro im Jahr 2010 entspricht einem durchschnittlichen Zinsertrag von knapp sieben Prozent. Dabei sind Zuführungen und Entnahmen berücksichtigt: Zwischen 1968 und 2010 wurden insgesamt 4,36 Millionen Euro auf das „Sparbuch“ eingezahlt und 5,15 Millionen abgehoben. „Der Zuwachs kommt ganz überwiegend von Zinseinnahmen“, erklärt dazu Oberkirchenrat Dr. Arne Kupke.

Dabei sei entscheidend, dass dem Vermögen bereits in den ersten Jahren, zwischen 1968 und 1970, insgesamt 4,53 Millionen DM zugeführt wurden. „Der Zinsgewinn zeigt: Die Vermehrung des Geldes lässt sich im Wesentlichen auf solide Anlagen zurückführen, nicht auf spekulative Geschäfte“, so der Jurist Kupke, der als Mitglied der Kirchenleitung mit der Aufklärung des Herforder Sondervermögens beauftragt wurde: „Das Vermögen war von den Finanzmarktkrisen kaum betroffen.“

Vermögensanlage entsprach nicht immer den Vorgaben

Kirchliches Vermögen ist nach den Verwaltungsrichtlinien der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht nur ertragreich, sondern auch sicher anzulegen. Eine Untersuchung dieses Sachverhalts für den gesamten Zeitraum von 43 Jahren ist nicht mehr möglich und würde außerdem einen enormen personellen und zeitlichen Aufwand bedeuten. Deshalb wurden beispielhaft dazu die Jahre 1995 und 2009 untersucht. Ergebnis: 1995 gab es Anlageformen, die den damaligen Sicherheitsvorgaben nicht entsprachen – zu negativen Folgen kam es aber nicht: Es ging kein Geld verloren. 2009 wurden die Vorgaben erfüllt.

Feuerprobe bestanden

Zur Frage, wie das Geld so lange unentdeckt bleiben konnte, heißt es im Bericht, dass der Gesamtbestand des Sondervermögens „nur sporadisch bzw. stichtagsbezogen“ geprüft worden sei – von Personen, „die nicht für die Aufgabe der Prüfung qualifiziert waren“. Prüfungsberichte wurden nicht gefertigt. Oberkirchenrat Kupke: „Jetzt hat sich gezeigt: Es war die richtige Entscheidung, 2008 für die gesamte Landeskirche eine zentrale Rechnungsprüfung einzurichten. Sie hat ihre Feuerprobe bestanden.“ Vorher hatte die Rechnungsprüfung in der Verantwortung der einzelnen Kirchenkreise gelegen.

Landeskirchenamt Anfang Oktober informiert

Anfang Oktober 2010 informierte Superintendent Michael Krause das Landeskirchenamt über das Herforder Sondervermögen, am 8. Oktober bat er schriftlich um eine Sonderprüfung der Gemeinsamen Rechnungsprüfungsstelle (GRPS) der Landeskirche. Von Oktober 2010 bis Februar 2011 führte der Leiter der GRPS, Ingo Brand, mit einem Team von acht Fachkräften und mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Prüfung in Herford und Bielefeld durch.

Die Kirchenleitung dankte der Rechnungsprüfungsstelle „für die zeitnahe und arbeitsintensive Bewältigung des Prüfungsauftrags“. Gleichwohl haben die Prüfer ihre Arbeit noch nicht ganz abgeschlossen: Der jetzt vorliegende Statusbericht beschreibt den derzeitigen Erkenntnisstand. Noch liegen manche Rückmeldungen von Banken nicht vor. Einige länger zurückliegende Sachverhalte konnten nicht mehr geklärt werden, weil die Unterlagen seit 1967 offensichtlich Lücken aufweisen.

Korrekte Vermögensverwaltung sicherstellen

Das Landeskirchenamt begleitet den Kirchenkreis Herford bei der Eingliederung des Sondervermögens in die regelmäßige Verwaltung. In Zusammenarbeit mit der Rechnungsprüfungsstelle wird die Landeskirche weitere Vorkehrungen treffen, um in Herford eine rechtskonforme Vermögensverwaltung sicherzustellen. Oberkirchenrat Dr. Kupke: „Die daraus gewonnenen Erfahrungen werden wir für die Kirchenkreise und Gemeinden der gesamten Landeskirche nutzen.“


 
 
 
 
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