17.11.11, Kategorie: Aktuelle Nachrichten, Pressemitteilungen, Synode 2011, Landeskirche

„Pfarramt bleibt Kernberuf unserer Kirche“

Personalentwicklungskonzept beschlossen / Vorruhestandsregelung verlängert

Gelb: die Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKvW. Grün: der Bedarf an Pfarrerinnen und Pfarrern. Grau: der Bedarf inklusiv des refinanzierten Religionsunterrichtes. Grafik: EKvW

Gelb: die Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKvW. Grün: der Bedarf an Pfarrerinnen und Pfarrern. Grau: der Bedarf inklusiv des refinanzierten Religionsunterrichtes. Grafik: EKvW

BIELEFELD/WESTFALEN - Mit einem zukunftsweisenden Personalentwicklungskonzept hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW), die in dieser Woche (14.-18.11.) in Bielefeld-Bethel tagt, die Weichen zur Bewältigung der finanziellen und personellen Herausforderungen in den nächsten zwei Jahrzehnten gestellt.

Die Zahlen sprechen für sich: Bis 2030 wird sich nach heutigen Prognosen die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer von derzeit knapp 1.900 auf 800 bis 900 reduzieren. Der Hauptgrund: Sinkende Kirchensteuereinnahmen aufgrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Mitgliederrückgangs sowie der Beschluss, dass nicht mehr als rund die Hälfte der jährlichen Kirchensteuereinnahmen in die Pfarrbesoldung fließen darf. Zwar sei und bleibe „das Pfarramt in seinen unterschiedlichen Ausprägungen Kernberuf unserer Kirche“, so die zuständige Dezernentin Oberkirchenrätin Petra Wallmann. Aber: „Zur Erfüllung der Aufgaben brauchen wir Kirchenmusiker und Küster. Gemeindepädagoginnen und Verwaltungsmitarbeitende sind ebenso nötig. Und für Gebäudeerhaltung, Energiekosten und Schreibpapier muss auch noch Geld vorhanden sein.

Verlängerung der Vorruhestandsregelung

Das Problem: Viele junge Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten zurzeit im so genannten Probe- und Entsendungsdienst, oft in Funktionspfarrstellen und Teilzeit. Da die Pensionierungszahlen der geburtsstarken Jahrgänge erst ab 2017 gravierend ansteigen, stehen die Chancen für den Wechsel ins Gemeindepfarramt für junge Theologen derzeit schlecht. Abhilfe schaffen könnte die jetzt beschlossene Verlängerung der Vorruhestandsregelung („58er Regelung“) um weitere vier Jahre bis Ende 2015.

Teil des landeskirchlichen Personalentwicklungskonzeptes ist auch die verstärkte Förderung des theologischen Nachwuchses. Denn spätestens, wenn in einigen Jahren die große Pensionierungswelle (zwischen 2020 und 2030: rund 1.200) beginnt, werden junge Theologinnen und Theologen wieder dringend gesucht. Die Werbung zeigt bereits Erfolge: 2010 gab es 23 Studienanfänger, 2011 rechnet Landeskirchenrätin Dr. Johanna Will-Armstrong mit etwa 30. Im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Zunahme von 15 Prozent zu verzeichnen.


 
 
 
 
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