"Muslime nicht in Sippenhaft nehmen"
Kirchenrat Gerhard Duncker fordert differenzierte Betrachtung / Rechtsstaat gilt für alle
BIELEFELD - Gegen eine pauschale Verurteilung von Muslimen und für eine differenzierte Betrachtung des Islam hat sich Kirchenrat Gerhard Duncker am Mittwoch (2. März) bei der Eröffnung des zweiten Bielefelder Abrahamsfestes ausgesprochen.
Der Islambeauftragte der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) warnte angesichts zunehmender Verfolgung der christlichen Minderheiten im Nahen Osten durch radikale Islamisten vor Sippenhaft: "Die Zeit des Christentums in dieser Region scheint zu Ende zu gehen. Nicht wenige Stimmen fordern bei uns als Konsequenz die Rechte von Muslimen hier zu Lande einzuschränken."
Die Antwort des Rechtsstaates auf diese Frage, so Duncker, könne aber nur lauten: "Wir können Menschen, die keine Verantwortung für Unrecht in anderen Ländern tragen, dafür bei uns nicht in Sippenhaft nehmen. Bei uns gelten nicht Maßstäbe von Diktaturen, sondern Maßstäbe des freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates." Gleichzeitig äußerte Duncker seine Bestürzung über den Tod von Shahbaz Bhatti, dem einzigen christlichen Minister Pakistans, der am Morgen von Taliban-Terroristen in Islamabad ermordet worden war.
In Deutschland trügen Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften gemeinsame Verantwortung für das Gemeinwesen. Grundlage allen Handelns, so Duncker, sei dabei für alle die Beachtung und Einhaltung geltenden Rechts: "Keine Religion in unserem Land darf jenseits unserer Rechtsordnung stehen. Diese Rechtsordnung gilt in gleicher Weise für Juden, Christen, Muslime und alle Menschen, die keiner Religion oder irgendeiner anderen Weltanschauung angehören."
Gerhard Duncker, der als Auslandspfarrer selber mit seiner Familie in der Türkei gelebt hat, äußerte sich auch zum Thema Moscheebau: "Nur der darf bei uns das Recht der freien Religionsausübung für Christen in islamischen Ländern einfordern, der selber das Recht der freien Religionsausübung für Muslime in unserem Land bejaht." Wie sonst könne glaubwürdig von der Türkei die Genehmigung zum Neubau von Kirchen gefordert und gleichzeitig Muslimen aus der Türkei der Bau von Moscheen in Deutschland verweigert werden?



