Herforder Sondervermögen: Ermittlungen eingestellt
Ursprüngliche Einschätzung der Kirche jetzt amtlich bestätigt
BIELEFELD - Im Zusammenhang mit dem Sondervermögen im Kirchenkreis Herford hat sich niemand persönlich bereichert. Diese Einschätzung der Kirche ist jetzt amtlich bestätigt: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat ihre Ermittlungen gegen alle betroffenen Personen eingestellt.
„Wir haben diese Ermittlungen von Anfang an begrüßt und die Staatsanwaltschaft jederzeit unterstützt. Nun sind alle Zweifel endgültig ausgeschlossen“, erklärt dazu Oberkirchenrat Dr. Arne Kupke von der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW).
1967 wurde im Kirchenkreis Herford ein Sondervermögen angelegt. Dieser Fonds, mit dem die Verantwortlichen eine Vorsorge für die Gemeinden im Kirchenkreis schaffen wollten, war nicht ordnungsgemäß ausgewiesen. Gut angelegt, ist aus den ursprünglichen 1,5 Millionen DM im Lauf von über vierzig Jahren ein Vermögen von rund 49 Millionen Euro geworden. Dass damit allerdings gegen kirchliches Recht verstoßen wurde, stand nie in Frage: Die Kreissynode als höchstes Leitungsgremium und der Finanzausschuss des Kirchenkreises waren nicht über das Sondervermögen informiert worden.
Superintendent Michael Krause machte das verborgene Geld im Januar 2011 öffentlich. Die landeskirchliche Rechnungsprüfung konnte nach sofort eingeleiteten intensiven Untersuchungen keinerlei Hinweise auf persönliche Bereicherungen feststellen. Das angesparte Vermögen ist mittlerweile in die reguläre Finanzverwaltung eingegliedert worden.
Die vier Hauptverantwortlichen erklärten sich nun mit einer sogenannten Geldauflage einverstanden. Es waren die kirchenrechtlichen Vorschriften, deren Missachtung die Staatsanwaltschaft als Untreue bewertet hat. Zugunsten der Verantwortlichen wirkten sich dabei drei Faktoren aus: Niemand hat sich persönlich bereichert; keiner der Betroffenen hat an der Einrichtung des Sondervermögens mitgewirkt; die landeskirchlichen Richtlinien für nachhaltige Geldanlagen in Haushalten wurden eingehalten. „Mit den empfindlichen Geldauflagen sind die Verstöße gegen kirchliches Recht auch disziplinarisch abgegolten. Dies schreibt das Disziplinarrecht in solchen Fällen vor“, erläutert dazu der Jurist Arne Kupke.
Auch in den anderen Fällen werden die Disziplinarverfahren eingestellt: Diese Personen waren in geringerem Maße verantwortlich. Sie wirkten außerdem konstruktiv an der Aufklärung mit und zogen durch ihren Rücktritt aus dem Kreissynodalvorstand die Konsequenzen aus ihrer Pflichtverletzung. Das Landeskirchenamt berücksichtigte bei seiner Entscheidung außerdem, dass das öffentliche Ermittlungsverfahren die Betroffenen stark belastet hat.
In allen Fällen erscheint die Wiederholung eines derartigen Vorgangs ausgeschlossen.



