Für den Schutz minderjähriger Flüchtlinge
Landessynode erhofft verstärktes Engagement der Landesregierung NRW
BIELEFELD/WESTFALEN - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen geschützt und ihre Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention gewahrt werden. Dafür hat sich die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) am Donnerstag (18.11.) in Bielefeld ausgesprochen.
Laut Beschluss des „Kirchenparlaments“, das noch bis zum Freitag (19.11.) in Bielefeld-Bethel tagt, wird sich die Kirchenleitung bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung für eine Gesetzesinitiative zum Schutz minderjähriger Flüchtlinge einsetzen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland gelangen: Ihre Handlungsfähigkeit im Asyl- und Aufenthaltsrecht soll auf das 18. Lebensjahr festgelegt werden.
Außerdem soll sich die Kirchenleitung beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW dafür einsetzen, dass ab sofort bei allen Verwaltungsvorgaben die Vorrangstellung des Kindeswohl gemäß der UN-Kinderrechtskonvention zugrunde gelegt und deren Beachtung sichergestellt wird.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW soll darüber hinaus aufgefordert werden, gemeinsam mit den Jugendämtern eine Lösung zu suchen und umzusetzen, die eine erste Inobhutnahme in so genannten Clearinghäusern und – sofern erforderlich – anschließende Unterbringung sowie Versorgung in verschiedenen Städten gewährleistet.
Zum Hintergrund
Bereits seit Oktober 2005 verpflichtet das Kinder- und Jugendhilferecht die Jugendämter, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut zu nehmen. Die Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen erfolgt in Nordrhein-Westfalen allerdings regelmäßig nur für Flüchtlinge bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.
Etwa 2/3 der unbegleiteten Minderjährigen sind 16 oder 17 Jahre alt. Sie gelten in aufenthaltsrechtlichen Fragen als selbständig handlungsfähig. Diese Jugendlichen werden meist in die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in NRW nach Dortmund gebracht. Dort werden regelmäßig – zu diesem frühen Zeitpunkt noch ohne Unterstützung durch einen Vormund und ohne auf sonstige Weise gesicherte vorherige Beratung – Asylanträge gestellt, über deren Konsequenzen sich die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge oft nicht bewusst sind.
In Dortmund-Eving ist ein erstes Clearinghaus eingerichtet worden, in dem seit einigen Monaten etwa 30 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Aufnahme finden können. Hier erfahren die Mädchen und Jungen pädagogische Begleitung, insbesondere wird ihnen auch eine aufenthalts- und sozialrechtliche Beratung ermöglicht. So werden sie engagiert unterstützt, das für ihre Situation angemessene Verfahren zu identifizieren und entsprechende Schritte einzuleiten.



