"Völlig unangemessen"
Ehrenamtliche Mitarbeitende im Kreis Olpe müssen demnächst Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen

Mario Nebeling, Kathrin Haas und Anja Hillebrand (von links) sind sauer. Sie werden in Olpe unter Generalverdacht gestellt. Erst die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kann sie entlasten. Foto: Karlfried Petri
OLPE - Es brodelt unter den Mitarbeitenden in der Jugendarbeit im Kreis Olpe. Die evangelische Jugendarbeit und der Bund Deutscher Katholischer Jugend, aber auch andere Jugendverbände sind verärgert darüber, was der kommunale Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe verlangen will: Alle ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Jugendarbeit sollen künftig ein erweitertes amtliches Führungszeugnis vorlegen. Der Kreis will damit sicherstellen, dass alle Vorsorge für das Kindeswohl ausgeschöpft wird.
In der evangelischen Jugendarbeit, so Anja Hillebrand, Leiterin des Referates für Jugend und Gemeindepädagogik des Evangelischen Kirchenkreises Siegen, beginnen Jugendliche nach der Konfirmation mit etwa 14 Jahren ihr ehrenamtliches Engagement in verschiedenen Gruppen und Kreisen. Sie werden dabei von hauptamtlich Mitarbeitenden, Pfarrerinnen und Pfarrern sowie erfahrenen erwachsenen ehrenamtlich Mitarbeitenden begleitet. Hillebrand: „Dabei ist für uns der Schutz aller Kinder und Jugendlicher Verpflichtung und Grundlage.
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat bereits im Sommer 2010 eine Selbstverpflichtung für Mitarbeitende entwickelt.“ Die Referatsleiterin und auch die Jugendreferentin der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe sehen in dem polizeilichen Führungszeugnis kein Mittel zur Verhinderung unentschuldbarer Übergriffe. Eine solche Regelung, so Anja Hillebrand, sieht selbst das neue Bundeskinderschutzgesetz nicht vor, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Hillebrand: "Welcher Jugendliche mit 14 Jahren hat schon Einträge in einem solchen Zeugnis?"
Auch Kathrin Haas und Mario Nebeling halten die Forderung nach polizeilichen Führungszeugnissen für nicht hilfreich. Beide sind seit vielen Jahren in der evangelischen Jugendarbeit in Olpe tätig und haben zahlreiche Fortbildungen besucht. Wichtiger Bestandteil der Fortbildungen ist der Kinder- und Jugendschutz.
Auch die neu formulierte Selbstverpflichtung des Kreises Olpe fordert die Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen gleichermaßen heraus. Hier ist ein Verzicht auf Drogen, Alkohol und Nikotin in einer Weise gefordert, der nach Angaben hauptamtlich Mitarbeitender in der Realität nicht überprüfbar ist. Es gibt hierzu bereits deutliche gesetzliche Regelungen, an die sich Mitarbeitende und Gruppen gleichermaßen halten müssen. Hillebrand: „Ein Mitarbeiter, der illegale Drogen besitzt oder konsumiert, kann bei uns nicht weiter tätig sein.“
Die Problematik an dem neuen Verfahren ist, dass Zuschüsse des Kreises Olpe von der Einhaltung abhängig gemacht werden. Dies betrifft sowohl die Gruppenförderung als auch die Freizeitförderung. Wer beispielsweise die Selbstverpflichtung nicht unterschreibt, erhält keine Zuschüsse. Die werden auch nicht gezahlt, wenn das polizeiliche Führungszeugnis nicht vorliegt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Olpe wird ihre ehrenamtlich Mitarbeitenden nicht zwingen, die neue Selbstverpflichtung zu unterschreiben. Misslich, dass die Sommerfreizeiten schon mit den Zuschüssen kalkuliert wurden. Hier werden der Evangelische Kirchenkreis Siegen und die Gemeinde finanziell einspringen. Die Evangelischen Kirchenkreise Siegen und Lüdenscheid-Plettenberg haben in einem Brief an den Landrat des Kreises Olpe ihre Bedenken gegen die neuerlichen Regelungen zum Ausdruck gebracht.
Fazit der Mitarbeitenden: Die Jugendarbeit wird durch die neuen Regelungen des Kreises Olpe nicht besser. Sie erhält aber mehr Hürden und verursacht zusätzliche Kosten. (kp)


