Die Sehnsucht nach Identität erfüllen
Friedhofstagung beleuchtete die christliche und islamische Bestattungskultur
MEINERZHAGEN/WESTFALEN - Der evangelische Friedhof wird nur Bestand haben, wenn er kundenorientiert ausgerichtet ist und die Sehnsucht der Angehörigen nach Identität erfüllt. Das sagte Professor Reiner Sörries, Direktor des Museums für Sepulkralkultur (Kassel) und Geshäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal (AFD), im Rahmen einer Friedhofstagung der Evangelischen Kirche von Westfalen in Meinerzhagen.
Zugleich muss der evangelische Friedhof nach Ansicht von Sörries organisatorische und wirtschaftliche Erfordernisse beachten. Das setze eine professionelle Friedhofsverwaltung und betriebswirtschaftliche Steuerung ebenso voraus wie einen intelligenten Umgang mit Überhangflächen. Zudem empfiehlt er Friedhofsträgern, pflegefreie Grabstätten und Gemeinschaftsgräber anzubieten, die Identität stifteten, um dem Wunsch von Angehörigen nachzukommen, den Pflegeaufwand auf ein Minimum zu reduzieren.
Kirchliche wie kommunale Friedhöfe hätten seiner Einschätzung nach mit Leerständen, einer drohenden Gebührenspirale und der Konkurrenz mit anderen Anbietern zu kämpfen. Letztlich sei, so Sörries, der konfessionelle Friedhof keine ökonomische, sondern eine theologische Aufgabe: "Friedhöfe sind zuallererst Stätten der Verkündigung."
Gerhard Duncker, Kirchenrat der EKvW, informierte die rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Trauerrituale bei Muslimen. Inzwischen gebe es in Deutschland 70 Städte und Gemeinden mit muslimischen Friedhofsarealen. Allerdings würden rund 90 Prozent der in Deutschland verstorbenen Muslime in ihre Herkunftsländer überführt, so der Islamexperte. Grund für die hohe Überführungsquote sind laut Duncker Widersprüche zwischen der deutschen und der muslimischen Bestattungskultur.
So solle der Verstorbene nach muslimischem Brauch innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes beerdigt werden. Nach deutschem Recht müssen zwischen Tod und Beerdigung mindestens 48 Stunden vergehen. Werden Muslime in ihren Herkunftsländern in einem Leichentuch beerdigt, steht dieser Praxis in Deutschland die Sargpflicht gegenüber, auf die in Nordrhein-Westfalen seit 2003 verzichtet wird. Und die ewige Totenruhe, die Muslime für ihre Verstorbenen reklamieren, kollidiert mit der gesetzlichen Ruhezeit auf deutschen Friedhöfen.



