Diakonie RWL fürchtet Kostenexplosion
Mehr Gehalt für Ärzte an evangelischen Kliniken

Bekommen demnächst mehr Geld: Ärztinnen und Ärzte in evangelischen Krankenhäusern. Foto: iStock Photo
DOTMUND/DÜSSELDORF - Ärzte an 81 evangelischen Krankenhäusern in NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bekommen drei Prozent mehr Gehalt und höhere Zuschläge für ihre Nachtdienste. Dies hat die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) für die Mitarbeiter an Krankenhäusern der Diakonie RWL am Mittwoch in Dortmund beschlossen, wie die Diakonie am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Die Gehaltserhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar, die Regelung zu den Nachtdienstzuschlägen ab dem 1. Juli. Damit seien monatelange, schwierige Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen worden, hieß es.
Die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission stößt beim Diakonievorstand auf Kritik. Die Tariferhöhung bedeute für die Krankenhausträger eine erhebliche Kostensteigerung, warnte Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstandes der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. "Eine Refinanzierung ist über die Budgets der Krankenhäuser nicht gesichert." Die für die Preisentwicklung im Krankenhausbereich maßgebende Grundlohnrate liege weit unter den Erhöhungen der ärztlichen Gehälter. "Bedauerlicherweise geht bei der Gehaltsentwicklung die Schere zwischen den Ärzten und Pflegekräften weiter auseinander."
Für Barenhoff liegt der Kompromiss an der Grenze dessen, "was den evangelischen Krankenhausträgern noch zuzumuten ist". Er zeige allerdings auch, dass auf dem sogenannten Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts für alle Beteiligten akzeptable Lösungen erreicht werden könnten. Faire Konfliktlösungen seien auch ohne Streiks möglich. Die Regelung gilt den Angaben zufolge für 81 Evangelische Krankenhäuser in NRW sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz und dem Saarland. In NRW liegt die Anzahl der evangelischen Häuser bei 16 Prozent. Hier sind knapp zehn Prozent aller Krankenhausmitarbeitenden in NRW beschäftigt.
In Kirche und Diakonie gilt im Arbeitsrecht der Dritte Weg. Dabei handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission die Arbeitsentgelte und -bedingungen für die Beschäftigten aus, ihr Beschluss ist bindend. Kommt keine Einigung zustande, tritt eine Schiedskommission zusammen, deren Spruch verbindlich ist. Streik und Aussperrung sind nach dem kirchlichen Arbeitsrecht verboten. Diesen Sonderweg will ein großer Teil der kirchlichen Mitarbeitervertreter nicht mehr gehen. Sie verlangen ein Tarifrecht nach dem Vorbild der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand. (epd)


