Bewegung in den Pfarrstellenmarkt bringen
Westfälische Kirche verlängert Vorruhestandsregelung für Pfarrer

Können die schwarzen Mäppchen auch in den kommenden Jahren mit 58 Jahren aus der Hand legen: die Vorruhestandsregelung für westfälische Pfarrerinnen und Pfarrer wurde bis 2015 verlängert. Foto: iStockphoto.com
BIELEFELD - Pfarrer der Evangelischen Kirche von Westfalen können noch bis Ende 2015 vorzeitig in den Ruhestand gehen. Die westfälische Landessynode verlängerte am Donnerstag in Bielefeld eine entsprechende Regelung, die sonst zum Jahresende auslaufen würde. Pfarrer können danach ab einem Alter von 58 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen, müssen aber Abschläge bei den Pensionszahlungen hinnehmen.
Ziel der Regelung ist, dass mehr Pfarrstellen für den theologischen Nachwuchs frei werden. Wenn nicht schon jetzt genügend junge Leute nachrücken, droht in einigen Jahren ein Pfarrermangel: Von 2020 bis 2030 gehen mehr als 1.200 der gegenwärtig 1.875 Theologen in den Ruhestand. Auch der Wechsel von Theologen mit Beschäftigungsauftrag und im Entsendungsdienst auf eine reguläre Pfarrstelle soll so ermöglicht werden.
Dass die Vorruhestandsregelung auch Einsparungen bringt, sei ein positiver Nebeneffekt, hieß es. Durch die Verlängerung um vier Jahre erhalten knapp 400 Pfarrer die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Personaldezernentin Petra Wallmann rechnet damit, dass etwa 30 Prozent von ihnen davon Gebrauch machen. (epd)


