Kollektenempfehlungen der Ev. Kirche von Westfalen
Epiphanias, 6. Januar 2013
Für die offene Arbeit an psychisch Kranken und Behinderten
Wir bitten um Ihre Unterstützung der diakonischen Angebote für psychisch kranke und behinderte Menschen. Die diakonischen Dienste bieten und organisieren mit viel Engagement ein Stück Lebensqualität und Alltagserfahrung in bunter Vielfalt, die für Menschen mit langfristigen psychischen Erkrankungen häufig nicht selbstverständlich sind.
Die Teilhabe an alltäglichen Lebenswelten ist Menschen, die langfristig psychisch erkranken, oftmals verschlossen. Diese gesellschaftliche Randstellung zu durchbrechen und den Betroffenen positive Alltagserlebnisse in einem angepassten Arbeitsleben, im Freizeitbereich, bei kulturellen Aktivitäten und Urlaubsfahrten zu ermöglichen, erfordert von den Diensten und Einrichtungen der Diakonie viel Engagement. Um solche Lebenserfahrungen überhaupt realisieren zu können, braucht es aber auch Ihr Spendenengagement. Dabei geht es nicht um große Prestigeprojekte, sondern eine bunte, engagierte und phantasievolle Vielfalt kleiner Projekte soll so Unterstützung erfahren. Wir bitten mit der heutigen Kollekte um Ihre Unterstützung der offenen Angebote für psychisch kranke und behinderte Menschen.
Informationen im Internet: www.diakonie-rwl.de
Angaben zum Freistellungsbescheid: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Es liegt ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster-Innenstadt vom 16.10.2012 vor.



