Evangelische Freikirchen
Evangelische Freikirchen sind protestantische Glaubensgemeinschaften, die - im Unterschied zu den Landeskirchen - in ihrer Geschichte keine Bindungen an den Staat kannten und diese auch ablehnten. Organisiert sind sie in der Regel dennoch als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Freikirchen erheben keine Kirchensteuern, sie finanzieren ihre Arbeit durch eigene, selbsterhobene Mitgliedsbeiträge. Freikirchen verstehen sich als "Freiwilligkeitskirchen". Mitglied wird man durch "Bekehrung" und Taufe, Regel ist die Erwachsenentaufe.
In Deutschland entstanden Freikirchen im letzten Jahrhundert, als der Staat begann, neben den evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche auch andere Glaubensgemeinschaften zu dulden. Rechtlichen Status erhielten sie in der Weimarer Verfassung.
Das Bild der Freikirchen ist vielschichtig. Sie unterhalten eigene Kirchen und Gemeindehäuser, einige auch eigene Ausbildungsstätten für Pastoren und Prediger. Die meisten Freikirchen betonen die Eigenständigkeit der einzelnen Gemeinden, die von gewählten Vorständen geleitet werden. Das Laienelement wird stark betont.
Freikirchen setzen eigene theologische Akzente, aber im Kernbestand der Glaubenslehre verstehen sie sich als "evangelische" Kirchen oder Gemeinschaften. In den meisten Freikirchen ist das Erbe von Pietismus und Erweckungsbewegung lebendig. Besonders in Westfalen und im Rheinland sind die Grenzen zwischen den freikirchlichen und den "landeskirchlichen Gemeinschaften" manchmal fließend. Das Verhältnis zwischen den Landeskirchen und den Freikirchen ist heute in der Regel spannungsfrei und unverkrampft. Mit der Evangelisch-methodistischen Kirche unterhält die Evangelische Kirche von Westfalen offiziell eine Kirchengemeinschaft. Die Freikirchen, die in der "Vereinigung Evangelischer Freikirchen" (VEF) zusammenarbeiten sind in Nordrhein-Westfalen Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK).
- Baptisten ("Bund ev.-freikirchlicher Gemeinden")
- Methodisten ("Evangelisch-methodistische Kirche")
- "Heilsarmee"
- "Bund Freier evangelischer Gemeinden"
- "Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche" (SELK)
- Mennoniten
- "Herrnhuter Brüdergemeine"