Was sagt die Kirche zur gleichgeschlechtlichen Liebe?
Vielfalt der Lebensformen – gleichgeschlechtliche Liebe:
Sexualität verantwortlich gestalten. Ein Zwischenbericht
Westfälische Landessynode 1996 – Auszug aus dem Beschluss
In den Gemeinden leben sowohl Heterosexuelle wie Homosexuelle unter dem Zuspruch und Anspruch des Evangeliums. Eine christliche Lebensführung hat ihren Ausgangspunkt nicht in zu befolgenden Geboten oder Verboten, sondern gründet im Geschenk der Annahme durch Gott. Die Antwort des Menschen richtet sich am Doppelgebot der Liebe aus: der Liebe zu Gott und dem Nächsten als der Grundorientierung christlichen Lebens in der Wahrnehmung verantwortlicher Freiheit.
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Angesichts dieses biblischen Befundes kann geschlossen werden, dass homosexuelle ebenso wie heterosexuelle Partnerschaften an den Kriterien einer vom Liebesgebot her gestalteten Beziehung zu messen sind: an Freiwilligkeit, Ganzheitlichkeit, Verbindlichkeit, Dauer, Partnerschaftlichkeit und gegenseitiger Fürsorge.
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Die Landessynode fordert die Gemeinden auf, heute jeder Diskriminierung, Verachtung, Verurteilung und Demütigung gleichgeschlechtlich lebender Menschen sowohl in der Gesellschaft als auch in der Kirche entgegenzutreten.
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Presbyterien und alle anderen Anstellungskörperschaften sollen bei Personalentscheidungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Pfarrerinnen und Pfarrer wegen ihrer Homosexualität nicht benachteiligen.
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Im Römerbrief (15,7) heißt es: ‚Darum nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob.’ Im Sinne dieses Bibelwortes bittet die Landessynode
- die Gemeinden, Begegnungen mit Homosexuellen und ihren Angehörigen mehr Raum zu geben
- die kirchenleitenden Gremien, ein Vorbild in der glaubwürdigen Gesprächsbereitschaft zu geben und ihren Teil dazu beizutragen, Handlungsspielräume konstruktiv und vertrauensvoll auszuloten.“
Arbeitshilfe "Andacht für Lebenspartnerschaften"
2003 legte die Kirchenleitung die Arbeitshilfe „Andacht für Lebenspartnerschaften“ vor. In der Einleitung dazu heißt es:
„Nach dem ausdrücklichen Willen der Landessynode soll es wegen fehlenden theologischen Konsenses in dieser Frage keinen öffentlichen Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare in der Evangelischen Kirche von Westfalen geben.
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Wegen der theologischen Bedeutung empfiehlt es sich jedoch, die Frage des Umgangs mit gleichgeschlechtlichen Paaren in der Gemeinde und deren pastorale Begleitung möglichst losgelöst von einem konkreten Fall grundsätzlich im Presbyterium zu behandeln und, wo immer möglich, Einvernehmen über das entsprechende Verhalten zu erzielen.
Es ist selbstverständlich, dass Pfarrerinnen und Pfarrer, die aus Gewissensgründen eine Andacht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ablehnen, auch durch gemeindliche Beschlüsse nicht dazu gezwungen werden können. Hier können dann andere Pfarrerinnen oder Pfarrer diesen Dienst übernehmen.“
