Evangelisches Büro NRW
Die Bezeichnung „Evangelisches Büro NRW“ ist eine Kurzform für die offizielle Bezeichnung: „Amt des Beauftragten der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen“. Der Beauftragte vertritt die drei in NRW beheimateten Landeskirchen: die westfälische, die rheinische und die lippische.
Bindeglied zwischen Landespolitik und Landeskirchen
Seit fast 50 Jahren pflegen die Beauftragten die Verbindung zu den Vertretern der Landespolitik. Sie halten Kontakt zu den politischen Parteien sowie zu Vereinigungen und Verbänden auf Landesebene. Dabei informieren sie die Landeskirchen über anstehende Gesetze und wesentliche Vorhaben der Landesregierung.
Sie koordinieren die kirchliche Position und bringen diese etwa in Stellungnahmeverfahren in die politischen Entscheidungsprozesse wieder ein – so zum Beispiel in Bereichen der Kindertagesstätten, des evangelischen Religionsunterrichts an den Schulen, der Ersatzschulfinanzierung, der evangelisch-theologischen Fakultäten in NRW, der vielfältigen Arbeitsfelder der Diakonie, des Denkmalschutzes oder des Friedhofs- und Bestattungswesens.
Selbstverständlich ist eine enge Kooperation in guter ökumenischer Gemeinschaft mit dem Katholischen Büro NRW, das die Interessen der fünf Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn vertritt.
Nicht nur Lobbyarbeit
Die Beauftragten beider großen Kirchen wollen jedoch nicht nur „Lobbyisten“ sein. Vielmehr sind sie sehr bewusst als Theologen und Seelsorger erkennbar, indem sie einmal monatlich zu ökumenischen Landtags-Andachten einladen oder Gottesdienste zu besonderen Anlässen gemeinsam gestalten.
Im Evangelischen Büro arbeiten – neben dem Beauftragten Kirchenrat Rolf Krebs – eine Juristin, eine Büroleiterin und eine Schreibkraft. Das Büro ist organisatorisch verbunden mit dem gemeinsamen Büro der Landeskirchen für den Datenschutz.



