Das kirchliche Rechnungsprüfungswesen

"Ragion spessa amista longa"
Häufige Rechenschaft
bringt lange Freundschaft!
Luca Pacioli (1494)
Innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen beruht das kirchliche Rechnungsprüfungswesen auf Artikel 159 Absatz 3 der Kirchenordnung sowie den ausführenden Bestimmungen des Kirchengesetzes über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Rechnungsprüfungsgesetz – RPG) und ist von den Grundsätzen öffentlich rechtlicher Finanzkontrolle geprägt.
Die Rechnungsprüfung liegt in der Verantwortung folgender Gremien:
- Gemeinsamer Rechnungsprüfungsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschüsse der Prüfungsregionen
- landeskirchlicher Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Durchführung der Rechnungsprüfung obliegt der Gemeinsamen Rechnungsprüfungsstelle (GRPS), die der Aufsicht des Gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses untersteht und der Landessynode sowie der Kirchenleitung verantwortlich ist. Die GRPS ist Mitglied der
AG Kirchlicher Rechnungsprüfungsämter in der EKD (kirpag).
Die Rechnungsprüfung hat den Auftrag, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kirchlichen Körperschaften, ihrer Dienste, Werke und Einrichtungen zu überwachen und darauf zu achten, dass die der Kirche anvertrauten Mittel bestimmungsgemäß, wirtschaftlich, sparsam und im Rahmen des geltenden Rechts verwendet werden.
In zunehmendem Maße ist die kirchliche Rechnungsprüfung beratend und begleitend tätig.



