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Public Viewing zur FIFA-Weltmeisterschaft 2018: GEMA Vergütungssätze veröffentlicht / Kein Pauschalvertrag

Rudelgucken in der Kirchengemeinde

Fußballfans scharren wahrscheinlich schon ungeduldig mit den Füßen: Vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 dreht sich für sie (fast) alles um Tore, Bälle und »die Mannschaft«. Damit auch Kirchengemeinden gemeinsam beim »Rudelgucken« mitfiebern können, können zur FIFA-WM in Russland die Ausstrahlungsrechte für gemeindliche Veranstaltungen unkompliziert über die GEMA erworben werden.

Auch in diesem Jahr möchten zahlreiche Kirchengemeinden im Rahmen der FIFA-Weltmeisterschaft Public Viewing Veranstaltungen durchführen. Die GEMA hat nun ihre Vergütungssätze für die Wiedergabe von Fernsehsendungen während der Fußball-Weltmeisterschaft veröffentlicht.

Zu dem dort niedergelegten Tarif kommen Zuschläge weiterer Verwertungsgesellschaften (VG Media, VG Wort, GVL), so dass Kirchengemeinden im Ergebnis bei einer Raumgröße von bis zu 200 qm mit dem Gesamtvertragsnachlass von 20 % (*) mit Kosten von ca. 100 Euro rechnen müssen. Mit der einmaligen Zahlung sind alle Fernsehwiedergaben abgegolten.

Kein Pauschalvertrag

Wie bereits im Jahr 2016 wird die EKD selbst keinen Pauschalvertrag zur Abgeltung der Fernsehwiedergaben in den Gemeinden der EKD abschließen. Eine pauschale Abgeltung wäre nicht mit einem weiteren finanziellen Nachlass verbunden gewesen.

Die Kirchengemeinden müssen also selbst die Lizenzen bei der GEMA erwerben. Eine darüberhinausgehende Lizenz bei der FIFA ist, da es sich bei kirchlichen Veranstaltungen nach den Statuten der FIFA um nicht-kommerzielle Veranstaltungen handelt, nicht erforderlich.

Die GEMA-Tarife entsprechen in der Höhe in etwa denen für die Übertragung von Fußballspielen anlässlich der Europameisterschaft im Jahr 2016.

Bei Fragen zu den Tarifen wenden Sie sich direkt an die
GEMA, 11506 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 588 58 999
Fax: +49 (0) 30 212 92 795
E-Mail: kontakt@gema.de

 

* Über einen bestehenden Gesamtvertrag mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erhalten Kirchengemeinden einen Nachlass auf den Gema-Tarif von 20 Prozent.

 

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