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Präses Annette Kurschus kritisiert Landtagsentscheidung zum Sonntagsschutz

Immer mehr verkaufsoffene Sonntage steigern die Kaufkraft nicht

»Der Sonntag erinnert daran, dass Menschen nicht nur zur Arbeit geschaffen sind und ihre Würde nicht an ihrer Leistung hängt. Von hoher sozialer Bedeutung ist die Möglichkeit des gemeinsamen Innehaltens, die Gestaltung der Sonn- und Feiertage in Familien, mit Freunden oder in Vereinen. All dies unterläuft die Entscheidung der NRW-Landesregierung. Der Schutz des Sonntags wird so weiter aufgeweicht.«

Das erklärt Präses Annette Kurschus, nachdem der Landtag heute (21.3.) mit den Stimmen der Regierung beschlossen hat, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf jährlich acht zu verdoppeln.
 
Der Sonntag biete eine heilsame Unterbrechung der Tretmühle des Alltags, so die leitende Theologin  der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW): »Der Sonntag ist ein Gegenprogramm zum stumpfen Kosten-Nutzen-Denken.« Immer mehr verkaufsoffene Sonntage und immer längere Ladenöffnungszeiten würden außerdem die Kaufkraft nicht steigern: »Ein Kunde, der werktags jeden Euro zweimal umdrehen muss, kann auch sonntags nicht mehr ausgeben, als er hat.« Die Bequemlichkeit der einen gehe auf Kosten der anderen: »Immer mehr Menschen, vor allem Frauen in unteren Lohngruppen, müssen an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Freizeit wird zersplittert.«
 
Die westfälische Kirche hat gemeinsam mit den Landeskirchen im Rheinland und in Lippe den Plänen der Landesregierung im sogenannten Entfesselungspaket I immer wieder klar widersprochen. (Pressemitteilung 13/2018)

Zum Thema: Entfesselungspaket

Der Düsseldorfer Landtag hat am Mittwoch das sogenannte »Entfesselungspaket 1« verabschiedet und damit auch einer Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes zugestimmt. Die Kommunen können nun an acht statt bislang vier Sonn- oder Feiertagen pro Jahr die Geschäfte für bis zu fünf Stunden zu öffnen. Innerhalb einer Kommune dürfen nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage pro Jahr freigegeben werden. Für das Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen stimmten die Regierungsfraktionen der CDU und FDP sowie die Fraktion der AfD und zwei fraktionslose Abgeordnete. SPD und Grüne votierten dagegen, ein fraktionsloser Delegierter enthielt sich. (epd)

 

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