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Wittekindshof-Chef kritisiert Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Benachteiligungen für schwerbehinderte Menschen

Der Vorstandssprecher der Diakonischen Stiftung Wittekindshof, Dierk Starnitzke, befürchtet Benachteiligungen für schwerbehinderte Menschen durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Für Menschen mit schwerer mehrfacher und vor allem geistiger Behinderung bestehe ein hohes Risiko, mit der Komplexität der gesetzlichen Regelungen des neuen Gesetzes nicht zurechtzukommen und dadurch benachteiligt zu werden, warnte der Theologe beim traditionellen Aschermittwochsempfang in der Diakonischen Stiftung in Bad Oeynhausen.

Problematisch ist aus Sicht Starnitzkes die im Gesetz geplante Trennung von unterschiedlichen Leistungen für Menschen mit schwersten Behinderungen. Es werde schwierig, Leistungen tatsächlich »wie aus einer Hand zu erbringen«, ohne dass dadurch Leistungslücken für Menschen mit Behinderungen entstünden. Künftig müssten Kosten aufgegliedert und separat abgerechnet werden. Starnitzke warnte vor einem erheblichen zusätzlichen Personalaufwand in den Verwaltungsprozessen zur Umsetzung des Gesetzes.

Künftig sollen sogenannte existenzsichernde Leistungen wie Miete, Lebensmittel und Bekleidung von den Kreisen und Städten bezahlt werden. Leistungen der Eingliederungshilfe sollen weiterhin über die Landschaftsverbände bezahlt werden. Bislang wurden Kosten beispielsweise für stationär unterstütztes Wohnungen in Wittekindshofer Wohngruppen größtenteils pauschal abgerechnet.

Die betroffenen Menschen müssten im gesamten Verfahren der Bedarfsermittlung, Leistungsfeststellung und Planung der Fördermaßnahmen von Menschen unterstützt werden, die sie gut kennen, erklärte der Wittekindshof-Vorstand. Im Grundsatz biete das Bundesteilhabegesetz, das die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken soll, gute Ansätze. Das dürfe jedoch nicht nur für Menschen gelten, die ihre Rechte geltend machen können.

Mit dem im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz soll die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland besser umgesetzt werden. Das Gesetz soll schrittweise bis 2023 in Kraft treten. Unter anderem wird die Behindertenhilfe künftig nicht mehr der Sozialhilfe untergeordnet.

Die 1887 gegründete Stiftung Wittekindshof mit Sitz in Bad Oeynhausen unterstützt nach eigenen Angaben mit rund 3.300 Mitarbeitern mehr als 5.000 Menschen mit und ohne Behinderung in den Regionen Ostwestfalen, Münsterland und im Ruhrgebiet. (epd)

 

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